Handel wartet auf 400-Quadratmeter-Regelung

Die heimischen Händler warten seit Tagen auf die Verordnung des Gesundheitsministeriums, welche in der Coronavirus-Krise die teilweise Öffnung der Geschäfte ab 14. April regelt. Geschäfte bis zu einer Größe von 400 Quadratmetern sowie Bau- und Gartenmärkte – unabhängig von ihrer Größe – sollen nach vier Wochen „Shutdown“ dann wieder aufsperren dürfen.

Die Verordnung soll demnächst veröffentlicht werden, hieß es aus informierten Kreisen zur APA. Fraglich war bis zuletzt unter anderem, ob die Fläche von Geschäften durch Absperrungen so verkleinert werden darf, dass sie weniger als 400 Quadratmeter beträgt. Auch war unklar, was mit kleinen Geschäften unter 400 Quadratmetern in Shoppingcentern passiert.

Noch offen ist außerdem, ob die Regelung, dass nur eine Person pro 20 Quadratmeter im Geschäft sein darf, nur für die kleinen Händler sowie Baumärkte und Gartencenter gilt, oder auch für alle Supermärkte.