Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.

Auch für die Verwaltungsrichter ist klar, dass „außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der – in einem Dachverband zusammengeschlossenen – Vereinigungen der Richter des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, der Verwaltungs- und der Finanzgerichte.

Richter: Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein

Aber die Coronavirus-Krise dürfe nicht als „Deckmantel für den Beginn einer neuen Ära intensiver digitaler Überwachungstechnologien benutzt“ werden. Alle Maßnahmen müssten verhältnismäßig sein, im Einklang mit den Grundrechten stehen – und es müsse effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein.

Dazu forderte Thoma im Gespräch mit der APA konkret „schnellere Normprüfungsverfahren, mit einer Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof, auch rasch einstweilige Maßnahmen zu erlassen“. Denn bisher wurden freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur durch individuelle Bescheide von Gerichten oder Behörden gegenüber einer einzelnen Person verhängt, gegen die direkt Einsprüche – mit aufschiebender Wirkung – möglich sind.

Jetzt wird die Freiheit der Bürger generell durch die Covid-19-Gesetze und Verordnungen beschränkt. Das bedeutet einen stark verlangsamten Rechtsschutz: Diese Regelungen können nur im Zuge des meist deutlich länger dauernden Normprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. „Damit wird die Entscheidung, ob eine Maßnahme im Einklang mit der Rechtsordnung steht, auf die lange Bank geschoben“, so Thoma.

Richter sehen Eingriffe per Erlass sehr kritisch

Sehr kritisch sehen die Verwaltungsrichter auch die Tatsache, dass Eingriffe in die Freiheit teilweise sogar per Erlass – der eigentlich nur eine allgemeine Weisung an untergebene Verwaltungsorgane ist – gesetzt werden. Eingriffe in Grundrechte müssten „immer auf eine gesetzliche Ermächtigung gegründet sein. Bloße Erlässe stellen kein zulässiges Mittel für Eingriffe gegenüber Bürgern dar“, heißt es in der Erklärung.