Zadic verteidigt Sonderposten für Edtstadler

Als die ÖVP kürzlich rote Netzwerke in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewittert hat, wurden im Gegenzug auch gut bezahlte „Mascherlposten“ in der Justiz zum Thema, von denen – just über die WKStA – etwa Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) profitiert hat. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat temporäre Dienstzuteilungen ins Ministerium nun verteidigt – im Besonderen den Fall von Edtstadler.

„Mascherlposten“ wurden im langjährig ÖVP-geführten Justizministerium dafür genutzt, Kabinettsmitarbeitern eine Gehaltsaufbesserung zu verschaffen. Sie erhielten dafür besser bezahlte Planstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, ohne dort wirklich zu arbeiten. Als dies zu Jahresbeginn bekanntwurde, brachten FPÖ-, SPÖ- und NEOS-Mandatare Anfragen dazu ein.

Zadic: „Keine Informationen“ zu Beschwerden

Zadic hat diese nun beantwortet. Sie zeichnet dabei den Weg der Richterin Edtstadler ins Kabinett des damaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter nach, wo diese (ohne Sondervertrag) als Strafsachenreferentin arbeitete, und beschreibt dann die zu Jahresbeginn 2015 erfolgte Ernennung auf eine WKStA-Planstelle.

Zu Protesten oder Beschwerden dagegen lägen ihr „keine Informationen“ vor; im Gegensatz zu jenem „Mascherlposten“, von dem der spätere Sektionschef Alexander Pirker profitierte.

Die gesetzlichen Erfordernisse für die Postenvergabe an Edtstadler sieht Zadic erfüllt. Dass eine achtjährige Praxis als Richter oder Staatsanwalt erforderlich sei, sei ein „Irrtum“, so die Justizministerin unter Verweis auf die entsprechenden Dienstrechtsbestimmungen in der Beantwortung an NEOS.

Gemäß den Ausführungen der Ministerin ist der WKStA dadurch kein Posten weggefallen: „Mag. Edtstadler bildete und bildet bei der WKStA einen Ersatzfall nach den Regelungen über die Planstellenbewirtschaftung und wurde und wird wie andere Abwesende in ihrer Arbeitskraft dort durchgehend durch andere Personen ersetzt.“