Zutritt zu Seebädern im Burgenland wird beschränkt

Im Burgenland wird der Zutritt zu Seebädern am Neusiedler See beschränkt. Nachdem bis nach Ostern bereits ein Betretungsverbot gegolten hatte, tritt heute eine neue Verordnung in Kraft. Die Bäder dürften nur von Besitzern der Seehütten, von Fischern und zur regionalen Naherholung betreten werden, teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) gestern mit.

Nur Personen, die ihren Wohnsitz im Umkreis von 15 Kilometern haben, dürfen zum Erholungsgebiet anreisen, sagte Doskozil. Ausnahmen können von der Bezirksverwaltungsbehörde gewährt werden. Diese Maßnahme sei notwendig, weil der Neusiedler See gerade in den Frühlingsmonaten ein beliebtes Tagesausflugsziel darstelle.

Auch während der Coronavirus-Krise seien viele Menschen aus anderen Bundesländern angereist. Das habe zu Beschwerden und Anzeigen geführt, weil der gesetzlich vorgegebene Abstand teilweise nicht mehr eingehalten werden konnte. Mit den neuen Beschränkungen wolle man solche Risikosituationen vermeiden und die Gesundheit der betroffenen Personen schützen, so Doskozil.