Fünf EU-Staaten verlängerten Leerverkaufsverbot

Neben Österreich haben auch Frankreich, Belgien, Griechenland und Spanien ihr Verbot von Leerverkäufen auf dem Finanzmarkt bis zum 18. Mai verlängert. Die im März eingeführten Maßnahmen zur Einschränkung von Wetten auf Kursverluste auf dem Aktienmarkt sollten ursprünglich im Laufe dieses Monats auslaufen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bewertete die Verlängerung nun positiv. Die Schritte seien „angemessen und verhältnismäßig, um der bestehenden Bedrohung des Marktvertrauens begegnen“, hieß es. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin sieht bisher für derartige Schritte keinen Anlass, die Deutsche Börse lehnt sie ab.

FMA-Chefs: Temporäres Verbot „unumgänglich“

In Österreich hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) gestern Abend das seit Mitte März geltende Verbot verlängert. Das temporäre Leerverkaufsverbot sei wegen der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus „unumgänglich“, argumentierten die FMA-Chefs Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Mitteilung.

Mit Leerverkäufen wetten Anleger auf den Kursverfall einer Aktie. Dabei verkaufen sie Wertpapiere, die sie sich zuvor gegen eine Gebühr leihen. Sinkt der Preis bis zum Rückgabedatum, können sie sie billiger wieder einkaufen und streichen die Differenz ein. Steigt der Kurs, droht ihnen aber Verlust. Im Zuge der Coronavirus-Epidemie haben die Aktienkurse weltweit zum Teil schwere Verluste verzeichnet, sich zuletzt aber wieder etwas erholt.