Ausnahme bei Risikogruppe soll fallen

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) angekündigte Definition der Coronavirus-Risikogruppen befindet sich offenbar kurz vor der Fertigstellung. Nach Informationen von ORF.at sollen die entsprechenden Kriterien Anfang nächster Woche präsentiert werden.

Der wichtigste Punkt: Die umstrittene Regelung, wonach in der kritischen Infrastruktur tätige Personen kein Recht auf den besonderen Coronavirus-Risikogruppenschutz haben, soll gestrichen werden, wie ORF.at erfuhr. Damit hätten etwa Personen im medizinischen und Pflegebereich, die in die CoV-Risikogruppe fallen, Anrecht auf eine Freistellung beziehungsweise Homeoffice.

Konkrete Anweisungen an Gesundheitssektor

Jener Fachbeirat, der anhand von Vorerkrankungen festlegen sollte, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein besonders hohes Krankheitsrisiko haben, sei mittlerweile „im Wesentlichen mit der Arbeit fertig“, hatte auch Anschober gestern in einer Pressekonferenz gesagt.

Nun gehe es um konkrete Anweisungen für den Gesundheitssektor. „Wie schaut zum Beispiel eine Checkliste für die Mediziner und Medizinerinnen, für die niedergelassenen Ärzte aus, damit sie dann entscheiden können: Soll diese betroffene Person eine Freistellung oder Homeoffice oder andere Schutzmöglichkeiten im Betrieb erhalten?“

„SN“: Kriterien sehr eng gefasst

Nach Informationen der „Salzburger Nachrichten“ („SN“) sollen die Kriterien, wer in die Risikogruppe aufgenommen wird, sehr eng gefasst sein. In erster Linie gehe es um „Krebspatienten mit Chemotherapien und Personen, die unter einer Immunsuppression leiden“. Viele andere Krankheitsbilder würden allein nicht ausreichen, etwa „nur“ Diabetes.

Laut der Zeitung komme man so auf einen Kreis von 70.000 bis 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die direkt informiert werden sollen. Es werde weiters daran gedacht, eine Altersuntergrenze zu ziehen, diese solle bei Mitte 40 liegen, so die „SN“.

Fragen zum Datenschutz

Jürgen Holzinger, Obmann des Vereins ChronischKrank, begrüßte den kolportierten Wegfall der Ungleichbehandlung von Beschäftigten in der kritischen Infrastruktur. „Ob es die trifft, die es brauchen, wird man aber erst sehen, wenn die Checklisten vorliegen und klar ist, auf welche Grundlage Ärzte bei ihren Entscheidungen zurückgreifen können“, so Holzinger gegenüber ORF.at.

Ebenfalls genau beobachten müsse man den Umgang mit dem Datenschutz, „wie viel der Arbeitgeber letztlich erfährt“. Zudem müsste es „eigentlich einen Kündigungsschutz für Betroffene geben“, sagte Holzinger. Für Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen bestehe sonst womöglich das Risiko, Monate später ihren Job zu verlieren.