CoV-Gesetze: Anschober und Edtstadler demonstrieren Einigkeit

Nach Meinungsverschiedenheiten in den vergangenen Tagen über Gesetzes- und Verfassungskonformität der Coronavirus-Gesetze haben Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gestern mit einer gemeinsamen Aussendung Einigkeit demonstriert. Die Maßnahmen hätten rasch getroffen werden müssen, aber man habe alle Vorgaben strikt eingehalten, betonten sie unisono.

Anschober hatte zuvor eine Expertengruppe zur Prüfung der Gesetze eingesetzt. Edtstadler befand daraufhin, der Minister sollte rasch klären, ob seine Verordnungen und Erlässe gesetzes- bzw. verfassungskonform seien. Kritik von Juristinnen und Juristen an der Coronavirus-Gesetzgebung wies sie zurück.

In der gemeinsamen Aussendung betonte Anschober nun, dass „alle Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden“ und er davon ausgehe, „dass sie rechts- und verfassungskonform sind“. Sollte es bei „künftigen Regelungen in Details Adaptionsnotwendigkeiten“ – etwa „Präzisierungserfordernisse“ – geben, würden diese umgesetzt. Zu künftigen geplanten Schritten sei man mit externen Experten im Gespräch, erklärte er erneut.

Edtstadler versicherte: „Trotz der Krise und der Geschwindigkeit wurden alle rechtsstaatlichen und demokratischen Regelungen strikt eingehalten.“ Die Verfassungsministerin wies aber darauf hin, dass „die maßgebliche Autorität, das abschließend zu beurteilen, der VfGH (Verfassungsgerichtshof, Anm.) ist“.