NEOS will Antrag zu VfGH-Eilverfahren einbringen

In der Debatte über die Rechtskonformität der Coronavirus-Gesetze will NEOS morgen einen Antrag auf Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das Höchstgericht solle die Möglichkeit haben, einstweilige Anordnungen zu erlassen, damit Bürger rascher einen Rechtsschutz bekommen, teilte die Oppositionspartei mit.

„Das ist schon sehr wichtig“, sagte NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger bei einer Pressekonferenz. „Zu sagen, wir warten darauf, bis das eh alles vorbei ist, und dann gibt es ein Urteil, ist wahrscheinlich zu wenig. Wenn es daher die Möglichkeit gibt, in raschere Verfahren zu gehen, ist das sicher zu begrüßen.“

Scherak kritisiert Kurz

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte in der Vorwoche gesagt, dass der VfGH die Rechtmäßigkeit der Coronavirus-Gesetze und dazugehörigen Verordnungen überprüfen werde, „aber wahrscheinlich zu einem Zeitpunkt, wo die Maßnahmen gar nicht mehr in Kraft sind“. Daran hatte sich teilweise lautstarke Kritik entzündet.

„Rechtsstaatlichkeit mag für Kanzler Kurz eine juristische Spitzfindigkeit sein – für uns NEOS ist sie ein wesentlicher Eckpfeiler der Demokratie“, so NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak. „Gerade die letzten Wochen haben gezeigt, wie schnell Gesetze und Verordnungen erlassen werden können, die empfindlich in die Grundrechte aller in Österreich lebenden Menschen eingreifen und deren Freiheiten massiv beschränken.“

Die österreichische Verfassung sei „nicht nur zu elegant und schön, sondern auch zu wichtig, um mit der Kurz’schen Schnoddrigkeit süffisant weggelächelt zu werden“.

Erste Stellungnahmeersuchen des VfGH

Der VfGH arbeitet unterdessen an der raschen Erledigung der Anträge zu den Coronavirus-Maßnahmen. Die Regierung wurde bereits in ersten Fällen um Stellungnahme ersucht, und zwar mit einer Frist von sechs Wochen. Mit einem Gesetz wurden zwar alle Gerichtsfristen bis 1. Mai unterbrochen. Aber in der Juni-Session könnte bereits über erste Anträge beraten werden.

Mittlerweile liegen dem VfGH über 20 Anträge vor. Die Verfassungsrichter werden sie „zügig“ behandeln, sagte VfGH-Sprecherin Cornelia Mayrbäurl auf Anfrage der APA. Dass man sich der Anträge unverzüglich annimmt, zeige auch die Tatsache, dass bereits erste Ersuchen um Stellungnahme ergangen sind. Ab 1. Mai haben die Bundesregierung, betroffene Landesregierungen und Bezirkshauptmannschaften sechs Wochen Zeit, um dem VfGH ihre Sicht der Dinge zu den aufgeworfenen Rechtsfragen darzulegen.

Verhandelt und über Anträge beraten wird in einer der üblicherweise vier – jeweils dreiwöchigen – VfGH-Sessionen pro Jahr. Die nächste findet im Juni statt. Durchschnittlich liegt die Erledigungsdauer beim VfGH bei vier Monaten. In schwierigen Fällen können sich Beratungen auch über mehrere Sessionen hinziehen – wie es etwa beim Gastronomie-Rauchverbot der Fall war.