Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen steht

Die von etlichen Veranstaltern und Veranstalterinnen in den vergangenen Wochen aufgrund der unzähligen coronavirusbedingten Absagen im Kultur- und Sportbereich geforderte Gutscheinlösung für gekaufte Tickets wird kommen. Die Regierung habe sich auf eine entsprechende Lösung geeinigt, sagte die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger gegenüber der APA. Ein Beschluss im Parlament soll am Dienstag folgen.

„Es wird für Kunst-, Kultur- und Sportereignisse sowie Kunst- und Kultureinrichtungen diese Lösung geben“, so Blimlinger. Konkret ist vorgesehen, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen.

Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung.

„Bester Kompromiss für beide Seiten“

„Das Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Veranstalter einerseits nicht insolvent werden und andererseits die Kunden besser abgesichert sind“, so die Kultursprecherin. „Wenn die Veranstalter insolvent werden, bekommen die Leute nämlich gar nichts. Mit der Gutscheinlösung schiebt man die Frage der Liquidität hinaus. Es ist aus unserer Sicht der beste Kompromiss für beide Seiten.“

Heute wird das Thema im Budgetausschuss behandelt, der Beschluss dazu soll am Dienstag folgen. Gültig ist die verpflichtende Regelung für alle in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehenden Absagen seit Mitte März.

Kritik des Vereins für Konsumenteninformation

Ausgenommen davon sind allerdings Gebietskörperschaften, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind. „Für das Burgtheater beispielsweise gilt das also nicht“, sagte Blimlinger. Eine weitere Sonderregelung betrifft Abonnements, etwa für Fußballspiele. Diese kann man sich ausbezahlen oder aber den Betrag für ein Folgeabo gutschreiben lassen.

Sehr kritisch sieht eine verpflichtende Gutscheinlösung der Verein für Konsumenteninformation (VKI). In einer Aussendung verwies man auf die „massive Einschränkung“ von Konsumentenrechten, die damit einhergehe. Solche Lösungen seien nicht nur verfassungsrechtlich fraglich.