Helmut-Zilk-Park
ORF.at/Christian Öser
Auf Distanz

Comeback eines Alltags

Das 1.-Mai-Wochenende des Jahres 2020 wird wohl länger in Erinnerung bleiben. Nach sieben Wochen sind die Ausgangsbeschränkungen mit 30. April um Mitternacht wieder aufgehoben. Familie und Freunde treffen, endlich wieder Haare schneiden lassen – und auch das Fortgehen rückt näher.

Mit den bisher weitreichendsten Lockerungen seit dem „Lock-down“ startet Österreich in die nächste Phase des Kampfes gegen das Coronavirus, so die offizielle Sichtweise der Regierung. Wochenlang haben sich die Menschen in Österreich überwiegend an die verhängten strengen Regeln und Einschränkungen im Alltag gewöhnt.

Die nächsten Wochen bringen in vielen Bereichen ein Comeback des Alltags – eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor Ausbruch der Pandemie gibt es dabei aber nicht, denn es gelten weiter Auflagen und Einschränkungen. Dazu zählen vor allem die Ein-Meter-Abstand-Regel, die Hygienevorschriften und die Maskenpflicht beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und „beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen“.

Menschen mit Schutzmasken in Wien
Reuters/Lisi Niesner
Der Mindestabstand wird wohl in den Städten nicht immer ganz einzuhalten sein.

Lob, Appelle, Warnungen

Damit soll das erreichte Maß an Kontrolle über die Ausbreitung der Infektionen erhalten werden. Und die Regierung betont auch stets, dass die Lockerungen bis auf Widerruf gelten. Sprich: Die aktuelle Entwicklung wird permanent beobachtet und gegebenenfalls könnte auch „die Notbremse“ gezogen werden, Lockerungen könnten also zurückgenommen werden, auch wenn dies politisch wohl nicht leicht wäre. Zugleich lobt die Regierung stets die Bevölkerung für ihre Kooperation.

Vor allem für jene, die besonders unter den Ausgangsbeschränkungen gelitten haben, wird deren Ende allein psychologisch eine Erleichterung darstellen. Für viele wird sich in den nächsten Tagen und Wochen auch das Arbeitsleben wieder normalisieren, wenn auch die Firmen dazu aufgerufen sind, möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter im Homeoffice arbeiten zu lassen.

Breitensport teils wieder erlaubt

Mit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen sind Outdoor-Sportarten grundsätzlich wieder erlaubt. Als Grundvoraussetzung gilt, dass „bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann“. Dieser Abstand ist folgerichtig auch einzuhalten. Sonst ist aber wenig geregelt.

Auch ein Teil der seit Mitte März geschlossenen Sportstätten darf ab Freitag für den Breitensport wieder geöffnet werden. Aufsperren dürfen Einrichtungen für Freiluftsport ohne Körperkontakt wie Leichtathletikanlagen, Tennis- und Golfplätze, Pferdesport- und Schießanlagen. Mannschafts-, Hallen- und Kampfsport sind wegen der Coronavirus-Ansteckungsgefahr weiter nicht erlaubt.

Einkauf mit Schutzmasken in einem Schuhgeschäft
Reuters/Lisi Niesner
Nach den kleineren Geschäften können nun auch die großen wieder öffnen.

Auch öffentliche Veranstaltungen sind zwar wieder erlaubt – diese sind aber auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen beschränkt, bei Begräbnissen ist die erlaubte Höchstzahl 30. Bei der Genehmigung von Demonstrationen gilt weiterhin die Abwägung zwischen der Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Gesundheit. Aber auch hier dürfte das bisherige – fast durchgehende – Verbot etwas gelockert werden. Veranstalter werden aber nachweisen müssen, dass sie für die Einhaltung der Abstandsregel sorgen können.

Run auf Friseursalon erwartet

Die Wiederöffnung der Baumärkte nach Ostern hatte am ersten Tag teils einen wahren Run ausgelöst. Ähnliche Szenen sind auch am Samstag, dem 2. Mai, zu erwarten, wenn Friseure und Kosmetiksalons erstmals nach sieben Wochen wieder aufsperren können. Beim Friseur müssen die Kunden untereinander den Mindestabstand einhalten, der Friseur ist aber davon ausgenommen. Bei Schönheitspflege wie Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Rasieren und Bartpflege müssen die Coiffeure zudem Plexiglasgesichtsschilde tragen.

Und nicht zuletzt werden auch Geschäfte wie Fachmärkte und Kleiderketten mit größerer Fläche, nämlich von über 400 Quadratmetern, wieder ihre Pforten öffnen. Kleinere Händler konnten schon seit 14. April wieder aufsperren.

Vorbereitung für Schulabschluss

Und am Montag, dem 4. Mai, wird erstmals auch wieder an den heimischen Schulen unterrichtet – zumindest teilweise: Als Erste kehren dann die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen von AHS, berufsbildenden und Berufsschulen in die Schulen zurück.

Fortgehen unter neuen Vorzeichen

Auf den nächsten „Meilenstein“ beim Comeback des Alltags heißt es dann noch zwei Wochen warten – dann können auch Lokale und Restaurants wieder aufsperren, konkret am 15. Mai. Anfangs wird es angesichts der Auflagen wohl gewöhnungsbedürftig sein, aber ähnlich wie bei der Maskenpflicht in Geschäften wird sich wohl auch hier früher oder später ein Gefühl der Gewöhnung einstellen – umso mehr, als klar ist, dass diese Maßnahmen das öffentliche Leben jedenfalls noch bis nächstes Jahr begleiten werden.

Eine Neuregelung gilt für Fahrgemeinschaften von nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen: Statt wie bisher mit Maske und einem Meter Abstand gilt nun zwar weiterhin Maskenpflicht, aber statt der Abstandsregel dürfen nun generell maximal zwei Personen in einer Reihe sitzen. Diese Regel betrifft auch Taxifahrten.

Klargestellt wird außerdem, dass Personen, die nur zeitweise gemeinsam in einem Haushalt leben, jenen gleichgestellt sind, die das dauerhaft tun.

Noch kein Fahrplan für Gastronomie und Kultur

Die von der Bundesregierung bereits angekündigten weiteren Lockerungen etwa in der Gastronomie und dem Tourismus sind in der „Lockerungsverordnung“ noch nicht abgebildet. Auch das geplante Aufsperren von kulturellen Einrichtungen wie Museen und Freizeiteinrichtungen wie Bädern ist nicht umfasst, das Betreten all dieser Einrichtungen ist untersagt. Aufsperren dürfen u. a. Fahrschulen.

Gültig ist die neue Verordnung bis zum 30. Juni. Verboten ist neben der Betretung von Museen und Ausstellungen auch ein Besuch von Bibliotheken, Seil- und Zahnradbahnen müssen ebenfalls weiter geschossen halten. Explizit geschlossen bleiben Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks. Auch Tanzschulen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos müssen weiter auf die Öffnung warten, ebenso Tierparks und Zoos.

Für die nächsten zwei Monate verboten ist ausdrücklich auch das Öffnen von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution. Auch Indoor-Spielplätze, Paintball-Anlagen, Museumsbahnen und Ausflugsschiffe dürfen nach wie vor nicht aufsperren.