Ministerium präzisiert Angaben zu Lokal- und Hotelöffnung

Wegen Verwirrungen in der Gastronomie und der Hotellerie rund um die Öffnungstermine für die Branchen nach dem Coronavirus-„Lock-down“ stellte das Tourismusministerium heute in einer Aussendung klar, dass die Gastronomie wie angekündigt am 15. Mai und die Hotellerie am 29. Mai wieder aufsperren darf.

Für Verwirrung hatte gesorgt, dass in der Nacht auf heute kundgemachten „Lockerungsverordnung“ des Gesundheitsministers der Stufenplan für die weiteren Öffnungen nicht abgebildet ist, sagte ein Ministeriumssprecher.

Betretungsverbote gelten weiter bis Ende Juni

Denn die nächsten Schritte sind, wie bei der Präsentation des Öffnungsplanes seitens der Regierung unterstrichen wurde, abhängig von der Entwicklung der Erkrankungszahlen. Somit gelten die mit 1. Mai noch nicht aufgehobenen Betretungsverbote – etwa in Beherbergungsbetrieben oder Gastronomie – vorerst einmal, solange diese Verordnung in Kraft ist, also bis 30. Juni.

Das habe bei Unternehmern die Angst geschürt, dass die Öffnung der Gastronomie und Hotellerie bis Ende Juni verschoben wird, erläuterte ein Ministeriumssprecher. Aber: „Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen“, hielt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) heute fest.

Neben Gastronomiebetrieben dürfen ab 15. Mai auch Outdoor-Bereiche der Tiergärten wieder öffnen. „Die entsprechenden Verordnungen werden vom Gesundheitsministerium erlassen“, wurde in der Aussendung angekündigt.