Behindertenanwalt fordert Ausnahmen von Maskenpflicht

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer hält eine Ausnahmeregelung beim verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für notwendig. „Eine Maske ist nicht für jeden Menschen zumutbar“, sagte er heute in einem „Presse“-Interview.

Dazu gehörten etwa jene Personen, deren Behinderung mit Atemschwierigkeiten einhergehe, und jene mit Lernbehinderung. „Die verstehen nicht, warum sie eine brauchen, und werden sie nicht akzeptieren“, so Hofer weiter.

Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

In Österreich gilt schon länger die Maskenpflicht wegen des Coronavirus beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit 1. Mai wurde die Pflicht ausgeweitet, weil auch mehrere Gebäude wieder öffnen dürfen. Seither ist das Tragen auch an „öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen“ verpflichtend. Dazu gehören etwa Bahnhofshallen, U-Bahn-Stationen und Kirchen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind „Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann“, heißt es in der entsprechenden Verordnung.

Ausnahmeregel mit Attest

Allerdings sollte es laut Hofer auch Ausnahmen für Gehörlose geben. Sie brauchen ihr Mundbild zum Unterstützen der Gebärde. Damit jene Menschen, die von der Maskenpflicht ausgenommen werden, nicht Übergriffen ausgesetzt sind – weil sie eben keinen Schutz tragen –-, wünscht sich der Behindertenanwalt des Bundes ein Attest, das die Betroffenen vorzeigen können.