2019 mehr Exportgarantien

Die Gewichtung der aushaftenden Bundesgarantien hat sich zuletzt leicht verschoben. Haftungen für die Banken, die etwa 2016 vor allem wegen der Heta-Anleihenrückkäufe stark zugenommen hatten, sind im Vorjahr zurückgegangen. Ebenso die Haftungen für den Verkehr. Die größten Zuwächse gab es bei den Ausfuhrförderungen, die es nun auf 56,1 Prozent der Gesamtsummen brachten.

Das berichtete das Finanzministerium an den Budgetausschuss zum Haftungsgeschehen 2019, also vor der Coronavirus-Krise. Im Rahmen der staatlichen Hilfspakete werden in diesen Monaten wieder umfangreiche neue Garantien und Haftungen eingegangen. Insgesamt lagen die Haftungen des Bundes für Kapital zum 31. Dezember 2019 bei 97,6 Mrd. Euro. Das war ein Anstieg um 1,5 Mrd. Euro, hieß es in einer Parlamentsaussendung nach einer Information des Finanzministerium an den Budgetausschuss.

Haftungen für Bahn, ASFINAG, Banken sanken

Die Haftungen für Verkehr und Infrastruktur haben sich um insgesamt 2,1 Mrd. Euro verringert. Auf diesen Bereich (ASFINAG, ÖBB, SCHIG) entfielen Ende des Vorjahres 22,7 Prozent aller Bundeshaftungen, wobei der Haftungsstand im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Prozent sank. Diese Reduktion wurde in dem Bericht mit dem Abreifen von Haftungen für die ÖBB-Infrastruktur AG sowie der Tilgung einer bundesbehafteten ASFINAG-Anleihe begründet.

Bei den Bundeshaftungen im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt gab es einen leichten Rückgang. Deren Anteil am Gesamthaftungsstand beträgt nur mehr 3,7 Prozent, so der vorliegende Bericht. Die aktuelle Reduktion war auf einen Rückgang der Haftungen gemäß Postsparkassengesetz 1969 zurückzuführen.

Beim Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz gab es eine geringe Erhöhung des Haftungsstandes, wobei der Anteil am Gesamthaftungsstand zugleich auf 9,8 Prozent gesunken sei, geht aus der Aussendung weiter hervor. Leicht angestiegen sind auch die Haftungen im Bereich der Wirtschaftsförderung wie auch aus der Schadloshaltungsverpflichtung des Bundes gegenüber der Münze Österreich für Rücklöseverpflichtungen für Scheidemünzen. Bei sonstigen Bundeshaftungen, insbesondere bei Haftungen für Ausstellungen der Bundesmuseen, war der Haftungsstand rückläufig.