Kindergeld: Volksanwalt kritisiert Aschbacher-Antwort

Die Volksanwaltschaft will sich mit der Anfragebeantwortung von Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) in Sachen Kinderbetreuungsgeld nicht zufriedengeben. „Einige Anregungen werden zwar aufgegriffen, die meisten Vorschläge werden aber ignoriert“, so Volksanwalt Bernhard Achitz heute. Die Volksanwaltschaft will weiter den Nationalrat mit dem Thema befassen.

Die Antwort des Familienministeriums falle zwar ausführlich, aber inhaltlich mager aus. Generell werde die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft zurückgewiesen, heißt es in der Aussendung. Ministerin Aschbacher wolle „auch künftig EU-Recht und entsprechende Gerichtsurteile ignorieren“, so Achitz. „Das führt bei den betroffenen Eltern und ihren kleinen Kindern zu existenzbedrohenden Situationen.“

Anwalt: Meiste Fälle noch nicht zufriedenstellend erledigt

Die in der Missstandsfeststellung aufgezählten Fälle seien größtenteils noch nicht zufriedenstellend erledigt. Die meisten der Betroffenen hätten nie einen ablehnenden Bescheid erhalten, den sie vor Gericht bekämpfen könnten, obwohl die beantragte Leistung nicht oder nicht vollständig gewährt worden sei.

„Dass man einen Bescheid bekommt, ist aber eines der Grundprinzipien eines Rechtsstaats, auch bei Entscheidungen über vorläufige Leistungspflichten. Das Ministerium ignoriert auch ein entsprechendes Höchstgerichtsurteil“, so Achitz.

„Einige Fälle wurden zwar, teilweise nach jahrelangen Verfahren, gelöst – aber diese lange Verfahrensdauer ist ebenfalls ein Missstand.“ Das Ministerium beharre „nach wie vor darauf, dass die Betroffenen ‚formelle‘ ausländische Bescheide vorlegen, was oft schwierig bis gar nicht zu bewerkstelligen ist“.

Es würden laufend neu Fälle hinzukommen, seit der medialen Berichterstattung im Februar hätten sich 20 weitere Betroffene gemeldet. Die Volksanwaltschaft will „die Missstände im nächsten Bericht an den Nationalrat thematisieren und auf die unzureichende Reaktion des Ministeriums hinweisen“.

Aschbacher wies Kritik zurück

Familienministerin Aschbacher hatte ihr Haus gegen die scharfe Kritik der Volksanwaltschaft verteidigt. Dass Eltern in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf das zustehende Kinderbetreuungsgeld warten müssen, sei kein Missstand der österreichischen Verwaltung, die Fehler seien im Ausland zu suchen, sagte sie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Die Volksanwaltschaft hatte im Winter eine Missstandsfeststellung beschlossen, weil 40 Fälle von Eltern bekannt waren, die ungebührlich lange auf die Auszahlung warten mussten. Die Rede war unter anderem von „seltsamer Rechtsauslegung durch das Familienministerium“, „Ignorieren von Gerichtsurteilen“ und „Verzögerungstaktiken aller Art“.

Aschbacher sagte nun in der Beantwortung der Anfrage von NEOS-Abgeordneten, dass 35 der von der Volksanwaltschaft angeführten Fälle „zum Großteil seit Langem“ erledigt seien. Zudem verwies sie darauf, dass die Wartezeiten „primär auf Bearbeitungsverzögerungen der ausländischen Behörden zurückzuführen sind“.

Aschbacher hielt fest: „Der leider zum Teil europarechtswidrige Vollzug anderer Mitgliedsstaaten kann jedoch nicht dazu führen, dass Österreich die Zahlungsverpflichtungen anderer Mitgliedsstaaten unzulässigerweise übernimmt.“