Vorbereitungen im Wirtshausgarten
APA/Barbara Gindl
15. Mai

Öffnung der Gastronomie auf Schiene

Am Freitag hat die Regierung die Öffnung der Gastronomie mit 15. Mai auf Schiene gebracht. Die schon bekannten Regeln wie Sperrstunde um 23.00 Uhr und eine maximale Tischbesetzung wurden per Verordnung auf den Weg gebracht. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte ein „Wirtenpaket“ mit Steuererleichterungen an, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte, an einer Lösung für die Nachtgastronomie werde gearbeitet.

Köstinger wiederholte die bereits bekannten Eckpunkte für den Besuch in Restaurants: ein Meter Abstand, Masken- oder Gesichtsvisier für Kellner, keine Maskenpflicht in der Küche. Reservierungspflicht gibt es keine, es wird aber empfohlen, sich anzumelden, um so die Planung der Restaurantbetreiber zu erleichtern. An einem Tisch sind vier Personen und ihre minderjährigen Kinder erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsamen Haushalt kommen.

Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden. Ein Schankbetrieb an der Theke ist, wie ebenfalls bereits bekannt, nicht erlaubt. Wie weit der Abstand zwischen Konsumationsort und Schank sein muss, ist nicht vorgegeben. Nicht kommen wird eine Registrierung der Gäste.

Grafik zu Gastronomieregeln
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Gemeinden zu mehr Schanigärten ermuntert

Die Regierung verwies darauf, dass eine Konsumation – so möglich – im Freien sinnvoll sei. Man werde Gemeinden zudem bitten, dass Schanigärten großzügiger gewährt werden. Köstinger betonte die schwierige Lage der Nachtgastronomie. Diese berge eine große Gefahr, dafür brauche es noch ein eigenes Maßnahmenpaket, so Köstinger. Auch für Kongressveranstalter arbeite die Regierung an Lösungen.

Tourismusministerin Elisabeth Kšstinger (ÖVP) und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)
APA/Helmut Fohringer
Köstinger und Kurz bei der Pressekonferenz

Einmal mehr wiederholte die Regierung ihre Aufforderung, auch weiterhin konsequent den Herausforderungen durch das Coronavirus zu begegnen. Bei der Frage, wie mit Verstößen umgegangen wird, blieb die Regierung vage: Man wolle eher beratend zur Seite stehen, sagte Kurz. Strafen werde es für jene geben, die absichtlich gegen die Regeln spielen würden. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verwies darauf, dass die Gastronomiebranche an den Regeln mitgearbeitet habe und sich mitverantwortlich zeige. Das Bewusstsein sei hier wichtiger als Kontrollen.

Appell zu Unterstützung der Wirtschaft und Gastwirtschaft

Kurz kündigte ein „Wirtenpaket“ mit Steuererleichterungen an, diese würden nächste Woche präsentiert. Der Kanzler rührte auch die Werbetrommel für heimische Betreibe. Er bat die österreichische Bevölkerung: „Kaufen Sie regionale Produkte und konsumieren Sie in den österreichischen Wirtshäusern und leisten Sie so einen Beitrag, dass wir auch wirtschaftlich gut durch die Krise kommen.“

Neue Regeln für Lokale

Am 15. Mai dürfen Gasthäuser wieder aufsperren. Am Freitag wurden in einer Videokonferenz die Fragen dazu beantwortet.

Hoffen auf deutsche Urlauber

Kurz zeigte sich bei der Pressekonferenz zuversichtlich, dass die Deutschen im Sommer ihren Urlaub in Österreich verbringen können. Gespräche dazu würden laufen. „Ich bin optimistisch, dass wir mit Deutschland in den nächsten Wochen eine Lösung finden“, sagte Kurz am Freitag vor Journalisten in Wien. Beide Länder hätten aktuell sehr niedrige Covid-19-Neuinfektionszahlen.

Es gebe auch „enge Gespräche“ mit der EU-Kommission, um „faire Regeln“ für die Grenzöffnungen zu schaffen, so Kurz. Eine Einigung werde es geben, „sobald Deutschland dazu bereit ist“. Der Kanzler verwies auf die starke Verzahnung der deutschen und österreichischen Industrie, ließ aber offen, wie das mit dem Tourismus zusammenhängt.

Die österreichische Tourismuswirtschaft ist sehr stark von deutschen Gästen abhängig. Diese buchten im Jahr 2019 rund 37 Prozent der insgesamt 79 Millionen Nächtigungen, die Österreicher selbst nur rund 30 Prozent. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft machte in Österreich 15,4 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) aus. In Deutschland sind es nur 8,6 Prozent.

NEOS vermisst Praxistauglichkeit

NEOS-Wirtschafts- und -Tourismussprecher Sepp Schellhorn kritisierte die Regelung: Sie sei nicht praxistauglich und liefere zu wenig Rechtssicherheit. „Diese Regeln wurden ganz offensichtlich von Menschen gemacht, die noch nie einen Gast bewirtet haben“, sagte er. So fragte Schellhorn, wie Gastwirte feststellen sollen, ob zugelassene Gruppen mit mehr als vier Erwachsenen tatsächlich in einem gemeinsamen Haushalt leben. „Muss der Wirt jetzt auch noch als Detektiv tätig werden?“, fragte er.

Westhoff (ORF) zur Gastronomie-Videokonferenz

ORF-Reporter Matthias Westhoff berichtet vom Ergebnis der Gastronomie-Videokonferenz und über die Stimmung in der Branche.

Und er stellte die Frage der Haftung, die gänzlich ungeklärt sei: "Wer haftet, wenn etwas passiert?“ Völlig praxisfremd sei zudem, dass Kellner und Gäste einander nie näher als einen Meter kommen dürfen, das sei in den meisten Gastronomiebetrieben baulich gar nicht möglich.