Logo der EU-Kommission
ORF.at/Peter Prantner
EU gegen Österreich

Vier neue Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission hat Österreich am Donnerstag nicht nur vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Indexierung der Familienbeihilfe geklagt, sondern auch vier neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik eingeleitet. Zudem wurde eine begründete Stellungnahme an Wien adressiert. Das teilte die Vertretung der EU-Kommission in Wien in einer Aussendung mit.

Eines der neu eröffneten Verfahren betreffe die Richtlinie über die Industrieemissionen, heißt es darin. Österreich habe „eine Vielzahl technischer Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt“. Die meisten Defizite betreffen demnach jedoch nicht ganz Österreich, sondern nur bestimmte Wirtschaftszweige oder Bundesländer.

Das zweite Verfahren hänge mit der Richtlinie über die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) zusammen, so die EU-Kommission. Die Richtlinie bezüglich der Konsultation der Öffentlichkeit und der Beteiligung an Entscheidungsverfahren sei nicht ordnungsgemäß implementiert worden.

Geldwäscherichtlinie nicht vollständig umgesetzt

In einem dritten Fall kritisiert die EU-Behörde in Brüssel, dass Österreich die 5. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht vollständig umgesetzt habe. Ein viertes Verfahren betrifft laut EU-Kommission die fehlende Stelle für den Schutz von in der Luftfahrt tätigen Personen, die Missstände melden. Damit werde gegen eine entsprechende Verordnung verstoßen.

Somit sind an Österreich vier Aufforderungsschreiben zur Herstellung von Rechtskonformität als erster Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens ergangen. Wegen der Coronavirus-Krise hat die EU-Kommission die Frist zur Beantwortung von zwei auf vier Monate ausgedehnt.

Zusätzlich unternahm die EU-Behörde in einem bereits laufenden Verfahren den zweiten Schritt und übermittelte Österreich eine begründete Stellungnahme, da es die EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch nicht vollständig einhält. Zwei Verfahren gegen Österreich im Bereich des Datenschutzes wurden am Donnerstag hingegen eingestellt, da Österreich EU-Rechtskonformität hergestellt habe, wie es hieß.