Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
APA/Georg Hochmuth
Ein Jahr „Ibiza“

Zadic kündigt Gesetzespaket an

Genau ein Jahr nach Erscheinen des „Ibiza-Videos“ hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gesetzliche Folgen der Affäre eingeleitet. Die angekündigten Verschärfungen in der Bekämpfung der Korruption wurden von der Opposition zwar begrüßt, sind dieser aber zu wenig.

Gemäß den von Zadic bei einer Pressekonferenz am Sonntag vorgestellten Plänen wird Korruption auch dann strafbar, wenn von einem Politiker die entsprechenden Zusagen gemacht werden, obwohl er die Funktion für deren Umsetzung noch gar nicht innehat. Hintergrund ist eben die „Ibiza-Affäre“, bei der der damalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache einer vermeintlichen Oligarchennichte allerlei Gefälligkeiten zugesichert hat.

Da der Chef der Freiheitlichen damals aber noch keine Regierungsverantwortung hatte, konnte er für entsprechende Zusagen nicht belangt werden. Insofern wäre es laut Zadic „leider“ möglich, dass sich das auf Ibiza Geschehene wiederholt: „Das kratzt an unserem Gerechtigkeitssinn und an unserem Glauben an die Demokratie.“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne)
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Zadic trat wieder im Ministerium auf – anlässlich des Tages gegen Homophobie mit Regenbogenflagge im Hintergrund

Gefälligkeiten ab Kandidatur strafbar

Daher plant die Ministerin nun eine strafgesetzliche Änderung, wonach eine Person sich bereits dann strafbar macht, wenn sie sich um ein politisches Amt bemüht. Konkret umfasst wäre das Zuschieben von Geschäften in Gegenleistung für parteipolitische Gefälligkeiten.

Damit werde diese Strafbarkeitslücke geschlossen, so Zadic. Die entsprechende Gesetzesänderung soll demnächst in Begutachtung gehen und nach dem Sommer beschlossen werden.

Mandatskauf wird strafbar

Ebenfalls in dem Paket enthalten ist ein Passus gegen Mandatskauf. Auch hier gab es ja Vorwürfe gegen die Freiheitlichen, wonach sich Oligarchen auf der Wahlliste der FPÖ einen Platz für einen Mittelsmann gesichert hätten. Ob diese Vorwürfe zutreffen, habe nicht ermittelt werden können, da das gegenwärtig gar nicht strafbar wäre, berichtete Zadic, ohne hier die Beteiligten zu nennen. Künftig soll Mandatskauf sowohl für die Auftraggeber, die angehenden Mandatare und auch für die Vorteile annehmende Partei strafrechtlich untersagt werden.

Der dritte Teil des Antikorruptionspakets betrifft einen Korruptionsbericht, der in den im Herbst erscheinenden Sicherheitsbericht mit eigener Statistik inkludiert werden soll. Zadic erhofft sich, aus der besseren Datenlage dann noch bessere Entscheidungen zur Korruptionsbekämpfung treffen zu können.

Opposition fordert mehr

Die Opposition forderte von Zadic weitergehende Schritte. NEOS verlangte auch Änderungen in der Parteienfinanzierung und – ebenso wie die FPÖ – den Rauswurf des umstrittenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek.

Zadic müsse in ihrem eigenen Haus Ordnung schaffen und klar sagen, dass sie Pilnaceks Vertrag nicht verlängere, forderte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung. Wenn sie mit ihrer Entscheidung bis Ende Mai zuwarte, mache sie sich als Korruptionsbekämpferin unglaubwürdig. Denn Pilnacek habe versucht, ausgerechnet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu desavouieren.

SPÖ: Korruption „weiter fassen“

NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter bemängelte, dass eine verdeckte Parteienfinanzierung auch ein Jahr nach „Ibiza“ nach wie vor möglich sei. Auch Änderungen bei der Weisungskette in der Justiz brauche es. NEOS pocht hier auf einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt an der Weisungsspitze. Die Suspendierung Pilnaceks findet auch NEOS alternativlos.

Vorab-Korruption wird strafbar

Genau ein Jahr nach Erscheinen des „Ibiza-Videos“ hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gesetzliche Folgen der Affäre eingeleitet.

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim forderte, Korruption „weiter“ zu fassen. Transparenz müsse es auch dort geben, „wo es nicht um direkte Zuwendungen geht“, so Yildirim. Sie nannte als Beispiel die Berufung von Parteigroßspendern oder deren Familienangehörigen in Aufsichtsräte von Staatsunternehmen.

Strache beteuert Unschuld

Genau zum Jahrestag der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ veröffentlichte Strache am Abend einen Videobeitrag über die angebliche „Wahrheit“ zur Causa Ibiza. Tatsächlich enthüllt der sechsminütige Auftritt aber nichts Neues. Strache beteuert darin wiederholt seine Unschuld. Mehrfach wird in Straches Beitrag jene Sequenz aus dem am 17. Mai 2019 veröffentlichten Video wiederholt, in dem er vor der vorgeblichen Oligarchennichte betont hatte, dass alles „immer rechtskonform, legal und mit unserem Programm übereinstimmen“ müsse. „Ein kriminelles Verhalten habe ich schlichtweg nicht an Tag gelegt“, so der nun an seinem Comeback mit dem „Team HC Strache“ arbeitende Ex-Parteichef.

Als vermeintlicher Beleg werden Passagen aus dem Aufdeckerbuch „Die Ibiza-Affäre“ von Bastian Obermayer und Frederik Obermaier zitiert. Die beiden Autoren haben Straches entsprechende Behauptungen allerdings wiederholt zurückgewiesen. Erst am Sonntag meinte Obermayer in der „Kleinen Zeitung“: „Wirklich nichts in diesem Video spricht für Strache. Sieben Stunden lang beginnt er immer wieder von Strabag-Vergaben und einer Übernahme der ‚Kronen Zeitung‘ zu sprechen, er selbst bringt illegale Spendenpraktiken in Spiel – und das alles ganz ohne Not oder Anfrage. Heute behauptet er, heldenhaft alles Illegale abgewehrt zu haben. Aber das ist schlicht nicht wahr.“