Ostböhmisches Schloss Opocno bleibt im Besitz Tschechiens

Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn hat heute erneut die Forderung der in Österreich und Griechenland lebenden Christina Colloredo-Mansfeld nach der Rückgabe des ostböhmischen Schlosses Opocno (Opotschno) abgelehnt. Weder die Erbin noch ihr Anwalt waren bei der Urteilsverkündung anwesend, berichteten tschechische Medien.

Das Renaissance-Schloss war im Zweiten Weltkrieg von den Nazis beschlagnahmt worden. Nach dem Krieg konfiszierte es der tschechoslowakische Staat aufgrund der Dekrete des damaligen Staatspräsidenten Edvard Benes.

Der Rechtsstreit um das Schloss zog sich seit 1991. Dabei wurde eine Serie von widersprüchlichen Urteilen in der Causa gefällt. Für einige Jahre erhielt Colloredo-Mansfeld sogar das Schloss zurück, dann musste sie es aber 2007 wieder dem tschechischen Staat übergeben.