Besuchspflicht für letztes Kindergartenjahr wieder aufrecht

Die Aufhebung der Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr ist mit Ende letzter Woche ausgelaufen. Damit müssten die Kinder im entsprechenden Alter eigentlich wieder den Kindergarten besuchen – analog der Regelung für Schulen können sie aber entschuldigt werden, etwa mit Verweis auf Angst vor einer Covid-19-Ansteckung, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Bildungsministerium bzw. der Stadt Wien.

Verlängerung ausgelaufen

Groß kommuniziert wurde das Wiederaufleben nicht – in den vergangenen Tagen haben aber manche Kindergartenbetreiber die Eltern in Informationen darauf hingewiesen. Grundlage ist das Auslaufen diverser Verordnungen: Das Gesundheitsministerium hatte per Erlass unter Verweis auf das Epidemiegesetz mehrmals die Landeshauptleute angewiesen, de facto die Besuchspflicht durch eine Öffnung der Kindergärten zu ersetzen.

Die (für die Kindergärten zuständigen) Länder haben das in Verordnungen gegossen, die mehrfach verlängert wurden. Die letzte Verlängerung lief allerdings mit 15. Mai aus.

Eltern müssen über Fernbleiben informieren

Damit lebt grundsätzlich wieder die Verpflichtung auf, Kinder im letzten Besuchsjahr für 20 Stunden pro Woche in den Kindergarten zu schicken. Große Auswirkungen habe das de facto aber nicht, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro des Wiener Bildungsstadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

„Galten Kinder während der Maßnahmen automatisch als entschuldigt, müssen Eltern den Kindergarten nun über ein Fernbleiben ihres Kindes informieren. Gründe für das Fernbleiben von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr können Krankheit, Urlaub oder auch der Schutz vor einer Covid-19-Ansteckung sein.“

Auch im Bildungsministerium bestätigte man das: Man empfehle zwar den Ländern, aufgrund der dort stattfindenden Sprachförderung die Besuchspflicht grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Es gelte aber die gleiche Regelung wie für Schulkinder: Eltern, die ihre Kinder nicht schicken möchten, müssen das auch nicht tun.