Fixkostenzuschuss: Für NEOS „PR-Schmäh"

Seit heute können Unternehmen beim Finanzministerium einen Fixkostenzuschuss beantragen. Damit will die Regierung Firmen unterstützen, deren Umsatz im Zuge der Coronavirus-Krise stark eingebrochen ist. Zu dem Instrument gibt es allerdings verschiedene Auffassungen – besonders darüber, wer berechtigt ist, einen Antrag zu stellen.

NEOS kritisierte nicht nur die komplexen Regeln, es gebe auch Ausnahmen, die viele Hotels und Gastronomie beträfen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, etwa mit einer schwachen Eigenkapitaldecke, würden laut NEOS keinen Fixkostenzuschuss erhalten. „Die touristischen Betriebe sind de facto ausgeschlossen“, kritisierte NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn im Gespräch mit der APA. „Sie haben eine geringe Eigenkapitalstruktur.“

„Riesige Pleitewelle droht“

Betrachte man die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Gastronomie und Hotellerie, so sei auch bei einer Grenzöffnung zu Deutschland nur mit einer Auslastung von 50 Prozent zu rechnen. Die Eigenkapitaldecke sei im Tourismus wegen der hohen laufenden Investitionen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit vergleichsweise gering. „Es droht eine riesige Pleitewelle“, so Schellhorn. Vorerst finde noch eine „Insolvenzverschleppung“ statt. Er ortete den „nächsten PR-Schmäh“ der Regierung. Auch die Wirtschaftskammer und deren Arbeit griff Schellhorn an; sie vertrete die Unternehmer gar nicht.

Definition für KPMG fragwürdig

Auch Verena Trenkwalder von KPMG Österreich zeigte sich kritisch: „Ich glaube, dass eine Großzahl der kleinen Unternehmer nicht in der Lage sein wird, den Antrag alleine zu stellen und sich auch helfen lassen muss“, sagte sie im Ö1-Radio.

Zudem gebe es eben viele Firmen, die wegen der Definition als „Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ von der Hilfe ausgenommen seien. Trenkwalder ging von 40 Prozent und mehr aus. „Daher haben wir auch schon vorgeschlagen, dass man die Definition noch einmal ändert im Fixkostenzuschuss und eben sagt, die Unternehmen, die vor Covid nicht insolvenzreif waren, dass man die irgendwie versucht, in die Förderung einzubeziehen.“

Ministerium: Alle nicht insolventen Firmen haben Zugang

Das Finanzministerium betonte als Reaktion, dass alle Betriebe, die „nicht insolvent sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden“, berechtigt seien, die neuen Fixkostenzuschüsse zu beantragen. Firmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten seien nicht ausgeschlossen.

„Es ist gewährleistet, dass möglichst viele Unternehmen Zugang zum Fixkostenzuschuss haben“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Trenkwalder habe sich „offensichtlich auf ältere Verordnungsentwürfe bezogen“, so der Sprecher. „Ziel ist es, möglichst viele Unternehmen und die angesprochen touristischen Betriebe beim Fixkostenzuschuss mitzunehmen.“

Der Fixkostenzuschuss kann ab 500 Euro Zuschuss binnen drei Monaten beantragt werden. Ursprünglich war ein Zuschuss erst ab 2.000 Euro binnen drei Monaten vorgesehen.

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