Sozialpartner: Kurzarbeit wird verlängert und reformiert

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Neuregelung der Coronavirus-Kurzarbeit um drei Monate geeinigt. Damit sollen Arbeitsplätze in der Krise gesichert werden, so die Vertreter von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer gestern. Die neue Vereinbarung bringe mehr Rechts- und Planungssicherheit, weniger Bürokratie für Betriebe und Verbesserungen für Arbeitnehmer.

Die Coronavirus-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. März begonnen haben, können also mit 1. Juni verlängert werden.

Das bisherige Modell habe in den ersten drei Monaten ab März bereits mehr als 1,3 Mio. Arbeitsplätze gesichert, so Arbeiterkammer und ÖGB. Die Neuregelung bringe eine vereinfachte Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten, und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekämen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt.

Behaltepflicht nach Kurzarbeit kann entfallen

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart, so die WKÖ.

Unternehmen müssten künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sehe hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekanntgeben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden.

Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor. Informationen bieten ÖGB und AK unter der „Jobundcorona“-Hotline montags bis freitags ab 9.00 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80.