Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka.
APA/Roland Schlager
Vorsitz im „Ibiza“-Ausschuss

Sobotka „mit Sicherheit nicht befangen“

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sieht die Debatte über seine Vorsitzführung im „Ibiza“-U-Ausschuss gelassen. NEOS hatte Sobotkas Eignung als Ausschussvorsitzender zuletzt offen in Zweifel gezogen und Befangenheit bei dem Politiker geortet – er habe „Naheverhältnisse“ zu geladenen Auskunftspersonen, hieß es. Sobotka nahm am Dienstag dazu Stellung: Er sei als „Vorsitzender mit Sicherheit nicht befangen“.

„Das Gesetz sieht keine Befangenheit vor, und ich greife inhaltlich nicht ein“, sagte der Nationalratspräsident anlässlich des Beginns des Ausschusses kommende Woche bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfahrensrichterin Ilse Huber und Verfahrensanwalt Andreas Joklik. Es sei aber verständlich, „dass die Opposition ein Feld braucht, um sich zu betätigen“.

Nach Ansicht von NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper habe Sobotka „zahlreiche problematische Naheverhältnisse“ zu Personen, die teilweise dem U-Ausschuss Rede und Antwort stehen werden müssen. Krisper bezweifelte daher, dass der Ausschussvorsitzende „hier die gebotene unabhängige, sachliche und objektive Verfahrensleitung gewährleisten kann“. Er könne sich von der Zweiten Nationalratspräsidentin (Doris Bures, SPÖ, Anm.) oder vom Dritten Nationalratspräsidenten (Norbert Hofer, FPÖ, Anm.) vertreten lassen.

„Wesentliches Instrumentarium“

Der „Ibiza“-U-Ausschuss ist der 31. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik. Ein Untersuchungsausschuss sei ein „wesentliches Instrumentarium des Parlaments und der politischen Verantwortung“. Er sei kein Gericht, könne aber erhellende Elemente für die Gerichte liefern, so Sobotka. Der Ausschuss starte trotz der Coronavirus-Krise recht schnell, das Verlangen nach parlamentarischer Untersuchung kam am 11. Dezember 2019 durch SPÖ und NEOS.

Nach einigen Debatten über Inhalt und Länge der Untersuchung gibt es mittlerweile eine Ladungsliste für die Zeugen und einen Fahrplan. Bis April kommenden Jahres sind 42 Sitzungstage vorgesehen – die Befragungen starten am Donnerstag kommender Woche mit Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus. Eine dreimonatige Verlängerung ist möglich.

Plexiglaswand im Ausschusslokal

Wie überall gelten auch im Parlament bestimmte Coronavirus-Sicherheitsmaßnahmen. So wird im Lokal 7, wo schon der BVT- und der dritte Eurofighter-Untersuchungsausschuss stattgefunden haben, eine Plexiglaswand eingezogen. Die Plätze für die Journalistinnen und Journalisten wurden erweitert, und es werden Visiere zur Verfügung gestellt.

Sobotka ging in seiner Stellungnahme auch auf die Kritik der SPÖ an der Auswahl des Lokals ein. Es hätten sich vier von fünf Parteien klar für den gewählten Raum ausgesprochen. Dieser sei bereits für U-Ausschüsse erprobt und biete alle notwendigen Vorkehrungen. So kann er zum Beispiel abhörsicher gemacht werden.

Gegen etliche Personen Strafverfahren anhängig

Als Verfahrensrichterin wird die Niederösterreicherin Huber fungieren, die seit 1993 Richterin für Zivilsachen am Obersten Gerichtshof ist. Als besondere Herausforderung dieses Ausschusses nannte sie den Persönlichkeitsschutz und die Abgrenzung der Aussagepflicht der Auskunftspersonen, da gegen etliche Personen Strafverfahren anhängig seien. Die Schwierigkeit bei diesem Ausschuss liege daran, dass das „Ibiza-Video“ riesige Auswirkungen gehabt habe. Das werde auch bei der Untersuchung spürbar sein. Verfahrensanwalt Joklik ist aus dem Eurofighter-U-Ausschuss bekannt. Er kündigte an, „trocken und strikt nach der Verfahrensordnung meine Rolle zu erfüllen“.