Der Kinosaal der Wiener Urania
APA/Hans Klaus Techt
Kinos dürfen wieder öffnen

Branche von Lockerungen überrascht

Ab Freitag dürfen Österreichs Kinos unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung hervorgeht. In der Branche selbst zeigt man sich über die Erleichterung überrascht. Auch Fitnesscentern wird das Aufsperren gestattet – Betreiber beklagen allerdings unklare Regeln.

Noch vor Kurzem hatte es geheißen, dass die Kinos erst mit dem nächsten Kulturöffnungsschritt Anfang Juli ihre Pforten öffnen können, nun ist es schon am Freitag so weit: Die am Mittwoch veröffentlichte Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung macht Filmvorführungen ab 29. Mai bei Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsbeschränkungen möglich. Zum Start sind bis zu 100 Besucherinnen und Besucher denkbar.

Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Dieser gilt von Sitzmitte zu Sitzmitte, was es vor allem modernen Lichtspielhäusern ermöglichen könnte, auf einen freien Sitzplatz zwischen den Besucherinnen und Besuchern zu verzichten. Eine Unterschreitung des Mindestabstands ist nur dann zulässig, wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Wiener Programmkinos öffnen Mitte Juni

Wie viele Kinos von dieser doch überraschend eingeräumten Möglichkeit einer früheren Öffnung tatsächlich Gebrauch machen werden, ist allerdings unklar. So war Mittwochnachmittag auf der Website der Kinokette Cineplexx noch „Wir sind im Juli zurück“ zu lesen.

Auf die neue Situation bereits reagiert haben die Wiener Programmkinos, die eine Wiedereröffnung mit Mitte Juni angekündigt haben. Davor hätte man zu große Abstriche „an Qualität, Komfort und Programmkontinuität“ verzeichnet, hieß es in einer Aussendung. Weitere Details zum Ablauf des Kinobesuchs sowie zum Programm wollen Gartenbaukino, Stadtkino im Künstlerhaus, Votiv Kino, De France, Filmcasino und Filmhaus in den nächsten Tagen und Wochen veröffentlichen.

„Keine so klare Regeln“ für Fitnesscenter

Öffnen dürfen am Freitag auch wieder Fitnessstudios. Hier muss ein Zweimeterabstand eingehalten werden, er kann laut Verordnung aber „ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden“. Allerdings bleibe auch nach Veröffentlichung der Lockerungsverordnung vieles ungeregelt, kritisieren Fitnessstudiobetreiber.

Die am Mittwoch präsentierte Lockerungsverordnung „hat keine so klare Regelung gebracht“, dass rund 220.000 Kundinnen und Kunden „am Freitag ins Fitnessstudio gehen können und wissen, was sie erwartet“. Und auch er selbst wisse nicht, was los sei, sagte Martin Becker, Sprecher der Fitnessbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien, gegenüber wien.ORF.at. Es gebe praktisch keine weiteren Informationen außer der schon länger bekannten Regelung eines Zweimeterabstands – mehr dazu in wien.ORF.at.

Die Verordnung liefere lediglich die gesetzlichen Grundregeln, hieß es dazu aus dem Gesundheitsministerium Mittwochabend gegenüber wien.ORF.at. Somit gebe es „klare und einfache“ rechtliche Vorgaben für das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten sowie das Ausüben des Sports. Man könne nicht für jedes einzelne Fitnessstudio gültige Regeln erstellen. Die konkrete Ausgestaltung müsse vom Betreiber selbst umgesetzt werden oder könne auch von der Kammer durch genauere Bestimmungen geregelt werden.

Regeln für Schwimmbäder und Thermen

Auch zu Schwimmbädern und Thermen gibt es Neues. Diese dürfen nur betreten werden, nachdem der Betreiber in Hinblick auf die besonderen Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 seine gesetzlich festgelegten hygienischen Verpflichtungen evaluiert sowie seine Maßnahmen und die Badeordnung entsprechend dem Stand der Wissenschaft adaptiert hat. Geschlossen bleiben „Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“, hier gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

Im beruflichen Kontext wurde hinsichtlich der Abstandsregelung eine Präzisierung vorgenommen. Ist aufgrund „der Eigenart der beruflichen Tätigkeit“ der vorgesehene Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht einzuhalten, „ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen“, heißt es in der Novelle. Aufgezählt sind in diesem Zusammenhang etwa das Bilden von festen Teams, das Anbringen von Trennwänden und Plexiglaswänden.

Mehr Personen bei Hochzeiten erlaubt

Ab Freitag sind zudem wieder Hochzeiten und Begräbnisse mit bis zu hundert Personen erlaubt. Ebenfalls ab diesem Tag gilt in Schlaflagern und Gemeinschaftsschlafräumen ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern – nicht wie ursprünglich angekündigt von zwei Metern.

Festgeschrieben ist auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese gilt nicht im Freiluftbereich, etwa auf Ausflugsschiffen. Prinzipiell ist ab Freitag überall ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen vorgeschrieben, die nicht im selben Haushalt leben oder diesen gleichgestellt sind, beispielsweise eine Gästegruppe.

Pflicht zu Mund-Nasen-Schutz an der Hotelrezeption

In Beherbergungsbetrieben hat der Gast in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, weiter einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Das gilt dann nicht, „wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann“. Im Eingangs- und Rezeptionsbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für alpine Hütten gelten die gleichen Regeln wie für Beherbergungsbetriebe im Tal, Bergsportlerinnen und Bergsportler müssen aber zusätzliche Regeln beachten. Diese wurden vom Österreichischen Alpenverein, den Naturfreunden und dem Österreichischen Touristenklub mit Unterstützung des Deutschen Alpenvereins ausgearbeitet – mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Lockerungen der Beschränkungen bei Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen werden wieder mit mehr Besucherinnen und Besuchern erlaubt, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bereits angekündigt hatte. Mit 1. Juli sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen für bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich für bis zu 500 Personen zulässig.

Mit 1. August sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen gestattet. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen, heißt es in der Verordnung.

Liegt eine Bewilligung der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vor, dann sind mit 1. August auch Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1.250 Personen möglich. Voraussetzung dafür ist ein Präventionskonzept der Veranstalter.

Viele Hotels bleiben zu

Rechtzeitig vor dem Pfingstwochenende dürfen am Freitag auch die Hotels wieder öffnen. Allerdings werde nur die Hälfte der Beherbergungsbetriebe an diesem Tag tatsächlich aufsperren, hieß es aus der Wirtschaftskammer (WKÖ) zur APA.

Zwischen 40 und 50 Prozent der Beherbergungsbetriebe würden mit 29. Mai starten, die nächsten 20 Prozent im Laufe des Juni und weitere 20 Prozent in den ersten beiden Juli-Wochen. Das ergab eine aktuelle Branchenumfrage, die die WKÖ dieser Tage gemeinsam mit der Österreich Werbung durchführte.