Kritik am neuen geplanten Gesundheitsnotstand in Ungarn

Die Pläne der ungarischen Regierung, den Gesundheitsnotstand künftig auch ohne Zustimmung des Parlaments ausrufen zu können, sorgen für heftige Kritik. Die Regierung wolle sich nach der Abschaffung des umstrittenen Coronavirus-Notstandsgesetzes neue Sonderbefugnisse sichern, kritisierten das ungarische Helsinki-Komitee, Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte TASZ.

Der eingereichte Gesetzentwurf sei keineswegs geeignet, um Ängste zu zerstreuen, hieß es heute in einer gemeinsamen Aussendung der NGOs. Dieser würde vielmehr zeigen, dass in Ungarn nicht das Parlament eine Regierung habe, sondern die Regierung ein Parlament. Denn der Vorschlag, wonach das Parlament die Regierung zur Beendigung des Notstandes auffordern muss, käme von der Regierung selbst. Diese könne dann nach Gutdünken über das Ende der Sonderbefugnis entscheiden.

Damit müsse all jenen recht gegeben werden, die davor gewarnt hatten, dass die Regierung die im Zusammenhang mit der Epidemie erlangte Macht missbrauchen werde, hieß es. Das Versprechen der Rückgabe der Sonderbefugnisse und der Abschaffung des Notstandes sei eine „Augenauswischerei“, kritisierten die Menschenrechtsorganisationen.

„2:0“ für Orban

Ungarische Medien bezeichneten die Gesetzesvorlage der rechtskonservativen Regierung als „2:0“ für Premier Viktor Orban. Die Oppositionspartei Demokratische Koalition (DK) bezichtigte die Regierung der „Lüge“. Orban wolle ein Gesetz gegen ein anderes austauschen. Die oppositionellen ungarischen EU-Abgeordneten wollen daher laut der EU-Abgeordneten der DK, Klara Dobrev, der EU-Spitze in Brüssel vermitteln, welche Gefahren für Ungarn bestehen, wenn Orban seine Politik auf diese Art und Weise fortsetzt.

Nach den Plänen der Regierung von Orban soll der Gesundheitsnotstand künftig von der Regierung auf Empfehlung des Landesamtsarztes und nach ministerieller Vorlage ohne parlamentarische Zustimmung ausgerufen werden können, wenn eine Epidemie von internationaler Tragweite drohe, wenn Menschenleben, die Gesundheit oder die medizinische Versorgung in Gefahr seien.