Kassen können Abgaben und Beiträge wieder selbst prüfen

Der Nationalrat hat gestern mittels Sammelnovelle den Krankenkassen die Prüfkompetenz hinsichtlich der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge wieder zurückgegeben. Türkis-Blau hatte die entsprechenden Kompetenzen weg von der Sozialversicherung hin zum Finanzministerium transferiert. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember aufgehoben, mit dem Beschluss erfolgte nun die Reparatur.

Damit erhält die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) – so wie seinerzeit die Gebietskrankenkassen – ab 1. Juli 2020 eigene Prüfkompetenzen. Am schon seit Jahren bewährten System, dass alle Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kommunalsteuer) gemeinsam geprüft werden – also vice versa von der Finanz bzw. den Kassen – wird jedoch festgehalten. Der beim Finanzministerium eingerichtete Prüfdienst wird in „Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge“ umbenannt und ab Juli grundsätzlich nur mehr im Auftrag der Finanzämter Prüfungen durchführen.

Den Gemeinden wird durch die Novelle das Recht eingeräumt, sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch bei der Gesundheitskasse eine Kommunalsteuerprüfung anzufordern. Wird dieser nicht innerhalb von drei Monaten Folge geleistet, können sie künftig selbst Prüfungen durchführen. Der Beschluss erfolgte mit Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne sowie SPÖ und FPÖ. NEOS stimmte wie schon im Ausschussbeschluss dagegen, da sie bedauerten, dass der VfGH ein seiner Meinung nach sinnvolles Element der Kassenreform aufgehoben habe.