Lockerungen auch für Besuche in Spitälern und Pflegeheimen

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat heute in einer Presseaussendung auch die „schrittweise Öffnung des Gesundheits- und Sozialsystems“ für Besucherinnen und Besucher bekanntgegeben, also etwa die von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da eine „Einschleppung des Virus in unser Gesundheitssystem“ mit restriktiven Maßnahmen „weitgehend verhindert“ und die Zahl der Neuerkrankungen an Covid-19 „deutlich verringert werden“ konnte, so Anschober, sei auch in diesem Bereich eine Lockerung möglich.

Diese geschehe „vor dem Hintergrund einer laufenden individuellen und institutionellen“ Nutzen- und Risikoabwägung, das Gesundheitsministerium entwickle parallel Empfehlungen für die „Öffnung der verschiedenen Teile des Gesundheitssystems“ für Besucherinnen und Besucher. Für Krankenanstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es solche bereits. Was bleibt, sind laut der Richtlinie allerdings Mund-Nasen-Schutz, Sicherheitsabstand, und obligates Desinfizieren der Hände, außerdem gibt es eine Beschränkung der Besucherzahl. Betreten verboten heißt es, sobald sich Besucherinnen oder Besucher krank fühlen, das sagen die Leitlinien, einzusehen auf der Website des Ministeriums.

KAV lockert Besuchsverbot ab Montag

Für viele Patientinnen und Patienten in den Spitälern war es eine harte Zeit, Besuche waren nur in Ausnahmefällen erlaubt. Jetzt wird das Besuchsverbot aufgehoben, ab Montag darf pro Patient und Tag ein Besucher vorbeikommen. Es wird noch kein freier Zugang zu den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds (KAV), die Zugangskontrollen am Eingang bleiben.

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