Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte gestrichen

Die seit Anfang Mai geltende Quadratmeterbeschränkung für Geschäfte und Museen ist seit gestern Geschichte. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat aus der Covid-19-Lockerungsverordnung die bisherige Regelung entfernt, wonach in Kundenbereichen pro zehn Quadratmeter nur eine Person zugelassen werden durfte. Weiterhin gilt aber die Pflicht, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen.

Die nun gestrichene Zehn-Quadratmeter-Regel galt bisher in Kundenbereichen von Betriebsstätten – also etwa Handel und Dienstleistungen – sowie für die Besucherbereiche in Museen und Ausstellungen. Ebenfalls gestrichen wurde mit der Novelle die Maskenpflicht für Kundenbereiche im Freien – also etwa Gartencenter. Für die Gastronomie gelten weiterhin eigene Regeln.

Wirtschaft will mehr Planungssicherheit

Die Wirtschaftskammer begrüßte den Schritt, forderte aber mehr „Planungssicherheit“ für die Betriebe. „Daher brauchen wir dringend für alle jene Bereiche, wo noch Unklarheit herrscht, etwa für die Messe- und Großveranstaltungen, jetzt fixe Öffnungstermine“, so Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer (ÖVP).

Ab Mitte Juni soll die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich sowie bei bestimmten Dienstleistungen gelten. Auch Mitarbeiter in der Gastronomie sollen weiter Masken tragen. In der Lockerungsverordnung wurde diese von der Regierung angekündigte Änderung aber noch nicht fixiert.