Spanien will Notstand erneut verlängern

Der wegen der Coronavirus-Pandemie geltende Ausnahmezustand in Spanien soll ein letztes Mal bis zum 21. Juni verlängert werden. „Wir haben noch die Notwendigkeit einer letzten Verlängerung des Ausnahmezustandes um zwei weitere Wochen“, sagte Regierungschef Pedro Sanchez gestern in Madrid. Eigentlich sollte der Ausnahmezustand, auf dessen Grundlage die Regierung die europaweit schärfste Ausgangssperre verhängt hatte, am 7. Juni enden.

Die nunmehr bereits sechste Verlängerung des Ausnahmezustandes solle am Mittwoch vom Parlament beschlossen werden, kündigte Sanchez an. Das Land sei inzwischen in der Krise auf einem guten Weg, es brauche aber noch weitere Schutzmaßnahmen und Bewegungseinschränkungen. Deshalb solle der Ausnahmezustand nochmals verlängert werden.

Wachsender Widerstand

Die fünfte Verlängerung war am 20. Mai erfolgt. Ursprünglich hatte Sanchez eine einmonatige Verlängerung gefordert, wegen wachsenden Widerstands gegen die Beschränkungen in Parlament und Bevölkerung ließ er damals aber nur über eine zweiwöchige Verlängerung abstimmen.

Auf Grundlage des Ausnahmezustandes hatte die spanische Regierung am 14. März die europaweit schärfste Ausgangssperre verhängt, die inzwischen aber deutlich gelockert wurde. In dem besonders stark vom Coronavirus betroffenen Land starben mehr als 27.000 Menschen an der durch das Virus ausgelösten Lungenkrankheit Covid-19.

Keine Quarantäne für Einreisende ab 21. Juni

Sanchez teilte zudem mit, dass die angeordnete Zwangsquarantäne für aus dem Ausland Eingereiste schon zum 21. Juni aufgehoben werden soll. Die Grenzen werde man für Touristen aber wie angekündigt erst am 1. Juli öffnen, erklärte Sanchez.

Im Juli wolle man „in Spanien viele ausländische Touristen mit Sicherheitsgarantien für die Besucher und auch für die gesamte Bevölkerung begrüßen“, so Sanchez. Von der vorverlegten Aufhebung der Pflicht zur zweiwöchigen häuslichen Isolierung werden im Juni jene Menschen profitieren, die in Spanien einreisen dürfen, weil sie im Land entweder einen Erstwohnsitz haben oder aus beruflichen Gründen einreisen. Bisher hatte Madrid von einer Aufhebung der am 15. Mai eingeführten Zwangsquarantäne zum 1. Juli gesprochen.