Regelung der Mobilitätsstipendien nach Brexit

Österreichische Studierende sollen trotz des Brexits weiter Mobilitätsstipendien für Studien in Großbritannien erhalten können. Das sieht ein heute im Ministerrat behandelter Gesetzesentwurf vor. Umgekehrt können britische Studierende bei Vorliegen der Voraussetzungen auch weiter Studienbeihilfe in Österreich bekommen.

Mobilitätsstipendien dienen der Unterstützung von Studien, die zur Gänze an anerkannten Hochschulen in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz betrieben werden. Es geht dabei also nicht um Unterstützungen von Erasmus-Aufenthalten. Die Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen jenen für Studienbeihilfe: Bezugsberechtigt sind also sozial förderungswürdige Studierende, die auch einen entsprechenden Studienerfolg nachweisen.

Großbritannien ist nach Deutschland dabei das zweitbeliebteste Zielland für Österreicherinnen und Österreicher. Pro Studienjahr beantragen rund 370 Studierende ein Mobilitätsstipendium für ein Studium an einer britischen Hochschule, ca. 200 Studierende bekommen ein solches bewilligt.