Kommission: CoV zweithöchstes Risiko für Arbeitnehmer

Die EU-Kommission hat das Coronavirus in die zweithöchste Risikogruppe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingestuft. Nach Beratungen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde heute die dritte von insgesamt vier Stufen ausgewählt.

Dabei beschreibt die vierte Stufe das höchste Risiko für biologische Gefahren, gegen die es keine vorbeugenden Maßnahmen oder Behandlungsmöglichkeiten gibt. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber am Arbeitsplatz ergreifen müssen, und damit auch auf die Kosten, die auf Unternehmen nach dem Ende der „Lock-down“-Phase zukommen.