Gutachten lassen Kostengrenzenverstoß der ÖVP vermuten

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sieben Mio. Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Mediensachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nahe. Der zweite Gutachter Hermann Peyerl enthielt sich wegen „eingeschränkter Auskünfte“ der Beurteilung der ÖVP. Diese versicherte, die Grenze eingehalten zu haben. Das Gutachten beruhe „in großen Teilen auf Annahmen“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Brisantes Gutachten zu ÖVP-Wahlkampfkosten

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Mediensachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteientransparenzsenat (UPTS) nahe.

Sommerer hält es jedoch nur „in geringem Maße“ für plausibel, dass sich die ÖVP an die gesetzliche Vorgabe gehalten hat. SPÖ und FPÖ – die ebenso wie die ÖVP 2017 wegen zu hoher Wahlkampfkosten Strafe zahlen mussten – dürften sich diesmal an das Gesetz gehalten haben. Die Plausibilität, dass Rot und Blau die Wahlkampfkostengrenze 2017 einhielten, sei „voraussichtlich gegeben“, befand Sommerer. Peyerl hält es bei der SPÖ für „möglich“ und bei der FPÖ für „plausibel“.

ÖVP nur „eingeschränkt“ Auskunft erteilt

Bei allen anderen Wahlwerbern des Jahres 2019 – Grüne, JETZT, NEOS, KPÖ und Wandel – sind beide Gutachter überzeugt, dass die Vorgabe eingehalten wurde, binnen der letzten 82 Tage vor der Wahl maximal sieben Mio. Euro in den Wahlkampf zu stecken.

Für das begleitende Monitoring sind die Parteien gesetzlich nicht zur Auskunft verpflichtet. So hat die ÖVP Peyerl „nur eingeschränkt Auskunft erteilt und insbesondere keine betraglichen Angaben gemacht“. Die SPÖ legte eine Ausgabenaufstellung – mit weit unter sieben Mio. Euro – vor, aber ohne Landes- und Bezirksorganisationen. Beide Parteien gewährten dem Gutachter keine Einsicht in die Belege und haben keine Vollständigkeitserklärung unterschrieben. Alle anderen Parteien legten Aufstellungen vor, bestätigten die Vollständigkeit und ließen auch die Belege kontrollieren.

Nicht nur Angaben der Parteien als Basis

Anders als der Sachverständige für Wirtschaftsprüfung beschränkte sich die Sachverständige für Medienwesen Sommerer nicht nur auf die Angaben der Parteien. Sie beobachtete – mit Stichproben von Veranstaltungen, Geschenken etc. – den Wahlkampf und Außenwerbung (Plakate) und bezog Mediadaten ein.

Bei der ÖVP konstatierte sie „Widersprüche“: Es könne „nicht vollständig nachvollzogen werden“, dass diese sechs Mio. weniger ausgeben hätte als 2017. Und Sommerer verweist auf den offenen Rechtsstreit zwischen „Falter“ und ÖVP wegen des Berichts, wonach die Wahlkampfbudget-Überschreitung geplant gewesen sei. Zudem habe die ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze immer wieder beteuert, aber auch darauf hingewiesen, dass konkrete Zahlen erst später vorlägen.

Kritik an der Durchführung

In einer dem UPTS übermittelten Stellungnahme im Auftrag der ÖVP betont Rechtsanwalt Werner Suppan – unter Hinweis auf den erst bis 30. September 2020 vorzulegenden Rechenschaftsbericht –, dass die Kostenobergrenze 2019 eingehalten worden sei, „soweit aufgrund der vorliegenden internen Erhebungen und Unterlagen feststellbar ist“.

Und er äußert sich namens der ÖVP äußerst kritisch zu den Gutachten: Die Umsetzung des Wahlkampfkostenmonitorings sei „offensichtlich legistisch nicht geglückt“, es sei „offenkundig kein weiterer Transparenzgewinn erzielt“ worden. Peyerl habe nur eine Befragung der Parteien vorgenommen, das entspreche nicht dem Gesetz. Sommerers Analyse sei zwar umfassender, aber mit ihrem Hinweis auf den „Falter“-Bericht „verlässt sie den Boden evidenzbasierter Wissenschaft zu Gunsten medialer Meinungsdarstellung“.

ÖVP kündigte Abrechnung an

Die Volkspartei kündigte eine „vorzeitige“ Abrechnung im Laufe der nächsten Wochen an und betonte neuerlich, dass „jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt“ die Unterschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze „klar“ zu erkennen sei. Auch sei in den Analysedaten des Marketinginstituts „Focus“ ersichtlich, dass die Volkspartei in keinem Bereich mit ihren Ausgaben an erster Stelle steht. Ferner hielt die ÖVP fest, dass man komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe.

NEOS sah sich hingegen in seinen Vermutungen bestätigt. „Das würde das Bild widerspiegeln, welches die ÖVP bereits im Wahlkampf 2017 abgegeben hat“, so NEOS-Generalsekretär Nick Donig zum UPTS-Gutachten. Die Überraschung wäre größer, so Donig, würde sich herausstellen, dass die ÖVP zum ersten Mal seit Bestehen einer Wahlkampfkostenobergrenze diese auch eingehalten hätte. Auch werfe die Tatsache, dass mit Karl Nehammer (Innenminister) und Elisabeth Köstinger (Landwirtschaftsministerin) nun gleich zwei ÖVP-Minister in ihrer früheren Rolle als Wahlkampfleiter „zweifelhafte Figur“ machten, ein schlechtes Licht auf das aktuelle Regierungsteam. Türkis-Grün forderte Donig auf, das angekündigte Transparenzpaket „endlich“ umzusetzen.