Die Bundesministerin für EU und Verfassung, Karoline Edtstadler
ORF
Datenschutz, Informationsrecht

Edtstadler umreißt Pläne für Amtsgeheimnis

Das strenge österreichische Amtsgesetz ist ein politischer Dauerbrenner. Eine Reform gelang trotz zahlreicher Ankündigungen noch nie. Die Regierung will diese nun vorantreiben und kündigte an, dass noch vor dem Sommer ein Gesetzespaket in Begutachtung gehen soll. Wie Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Gespräch mit der ZIB2 am Sonntag sagte, wolle man einen „Paradigmenwechsel“ einleiten – es gelte aber auch, staatliche Pflichten wie jene des Datenschutzes zu achten.

Edtstadler sagte, dass gemäß Regierungsprogramm mit der Reform ein verfassungsgesetzlich verankertes Recht auf Information und Zugang zu Dokumenten bestehen soll. Man wolle auch eine Datenbank einrichten, in der Informationen aktiv veröffentlicht werden, die auf die Interessen der Öffentlichkeit treffen und auf die man auch ohne Anfrage zugreifen kann.

Gleichzeitig stellte Edtstadler den Datenschutz als Vorbehalt in den Raum. Es gelte, diesen zu beachten – etwa bei finanzrechtlichen und gesundheitlichen Daten. „Das ist ein Grundrecht“, so Edtstadler. Das würde wohl auch auf die unbekannte Verteilung der rund 40 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfen zutreffen, so die Ministerin auf eine entsprechende Nachfrage.

Kein Datenschutzbeauftragter geplant

Zukünftig soll es laut Edtstadler so sein, dass das Erfragen von Informationen kostenlos und ein einklagbares Recht sein soll. Wenn eine Information nicht erteilt werde – eben etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen –, soll ein Bescheid erlassen werden, den man anfechten kann. Einen Datenschutzbeauftragten möchte Edtstadler nicht benennen, weil es bereits den Datenschutzrat gebe.

Kanzleramtsministerin Edtstadler zum Transparenzgesetz

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ist für die Verfassungsagenden zuständig und damit auch für das angekündigte Informationsfreiheitsgesetz.

Zur Frage der Parteienfinanzierung verwies sie erneut auf das Regierungsprogramm, dem zufolge der Rechnungshof stärker eingebunden werden soll. Hier sei eine Mehrheit im Parlament zu suchen. Bezüglich der Wahlkampfkosten für 2019 kündigte Edtstadler an, dass die ÖVP diese offenlegen werde.

Runder Tisch ohne Grüne

Edtstadler hatte bereits am Donnerstag zu einem runden Tisch zur Reform des Amtsgeheimnisses geladen und erste Eckpunkte angekündigt. Geladen waren etwa Vertreter von Städten und Gemeinden, NGOs, der Industrie sowie der Höchstgerichte, der Medien und der Beamten.

Nicht dabei waren die Grünen, deren Prestigeprojekt das Transparenzpaket im Regierungsprogramm war. Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer sah Edtstadlers Ankündigungen „grundsätzlich positiv“, merkte aber in einer Aussendung gleich an, dass die Einbindung der Zivilgesellschaft sowie der anderen Parteien im Parlament zentral für das Gelingen dieses Vorhabens sei. Die Opposition war nicht eingeladen, was diese kritisierte.

Heikle Fristen

Da es bei der Verankerung in der Verfassung einer Zweidrittelmehrheit bedarf, wolle sie bald Gespräche mit der Opposition suchen, so Edtstadler. Als besonders heikel gelten die Fristen. Edtstadler strebt hier vier Wochen an, die es vom Auskunftsbegehr bis zur Information dauern soll. In Ausnahmefällen, bei besonders komplexen Fragen, soll eine Ausdehnung auf acht Wochen möglich sein. Bei der Entscheidung, ob überhaupt Auskunft gegeben wird, will man die Datenschutzbehörde einbinden.

Transparenzgesetz noch vor dem Sommer

Das Amtsgeheimnis hat sich trotz aller Debatten im letzten Jahrzehnt hartnäckig gehalten. Jetzt soll statt der Pflicht zum Geheimnis mit einigen Ausnahmen ein echtes Informationsfreiheitgesetz kommen.

Überhaupt dürfte es auf dem Weg zur Gesetzwerdung noch den einen oder anderen Stolperstein geben. Edtstadler verwies am Donnerstag auf Bedenken, die beim runden Tisch geäußert wurden. So stellten Gemeinden und Städte die Frage des bürokratischen Aufwands in den Raum. Die Industriellenvereinigung habe wiederum darauf gepocht, dass es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren gelte. Zudem sei debattiert worden, ob die Gerichtsbarkeit generell ausgenommen werden sollte. Auch die Frage des Informationsbeauftragten steht weiterhin im Raum.