Messen und Kongresse unter Auflagen wieder erlaubt

Messen und Kongresse, die wegen der Coronavirus-Schutzbestimmungen bisher verboten waren, werden in Österreich unter Auflagen wieder erlaubt. So muss eine behördliche Genehmigung eingeholt und ein Covid-19-Präventionskonzept vorgelegt werden, teilte das Tourismusministerium heute Früh mit. Damit seien Messen und Kongresse ab morgen wieder möglich. Die entsprechende Verordnung sei gestern kundgemacht worden und trete morgen in Kraft.

„Für den Tourismusstandort Österreich sind Kongresse und Veranstaltungen ein unverzichtbarer Faktor, vor allem in den Ballungsräumen, in denen die meisten Kongresse und Messen stattfinden“, hielt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) fest. „Dieser Fahrplan sowie klare und einfache Regeln geben der Branche die notwendige Perspektive und Planungssicherheit.“ Das sei auch für viele weitere Branchen wichtig, von der Stadthotellerie, über Catering-Unternehmen, der Gastronomie bis hin zu Technik- oder Security-Anbietern.

Erfreut zeigte sich auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) über die Novelle der Covid-19-Lockerungsverordnung. Damit wurde eine wesentliche Forderung der betroffenen Unternehmen umgesetzt, sagte heute Karlheinz Kopf, WKÖ-Generalsekretär. Aus Sicht der WKÖ sollte die derzeit vorgesehene Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen bei Unterschreitung des Einmeterabstands evaluiert und in einem nächsten Schritt aufgehoben werden.