Menschen mit Schutzmaske in Straße
ORF.at/Carina Kainz
Coronavirus

Maskenpflicht stark gelockert

Die Maskenpflicht ist weitgehend gelockert – sie gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Dienstleistern, bei denen der Einmeterabstand unterschritten wird. Die Einmeterregel bleibt aufrecht. Die Lockerungen sind in der am Wochenende vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Novelle der Lockerungsverordnung geregelt.

Mit den Neuregelungen fällt die Maskenpflicht für Menschen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch bei gemeinsamen Fahrten mit dem Pkw. Es dürfen aber in jeder Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur zwei Personen befördert werden. Weiterhin eine Maske braucht man jedoch für Taxis, taxiähnliche Betriebe sowie für Schüler- und Kindergartentransporte.

Im Handel fällt die Maske jedenfalls, zur Freude des Handelsverbands. Weiter einzuhalten ist aber ein Abstand von mindestens einem Meter für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister nicht eingehalten werden kann, seien nur zulässig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Menschen mit Schutzmaske in Supermarkt
APA/Roland Schlager
Das Tragen einer Maske beim Einkaufen ist nicht mehr vorgeschrieben

Neue Regeln in Lokalen und Hotels

Auch im Gastronomiebereich können Lokale jetzt ohne Maske betreten werden. Zudem fällt die Beschränkung auf vier Erwachsene inklusive ihrer minderjährigen Kinder pro Tisch. Die Sperrstunde wird von 23.00 Uhr auf 01.00 Uhr verlängert. Das Personal muss jedoch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Auch die Hotellerie darf sich über ein Ende der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht freuen. Bisher mussten Personal und Gäste in Eingangs- und Rezeptionsbereichen eine Maske bzw. ein Visier tragen. In Hotelrestaurants gelten dieselben Regeln wie in der Gastronomie, auch die Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche (Abstand und entsprechende Zutrittsbeschränkungen) bleiben aufrecht.

Anschober betont Eigenverantwortung

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) mahnte angesichts der Lockerungen Eigenverantwortung ein. Wenn es in Bereichen, wo keine Verpflichtung mehr besteht, „vielleicht zu eng wird“, sollte ein Nasen-Mund-Schutz in Eigenverantwortung getragen werden, so Anschober in einer Aussendung am Sonntag.

Trotz der guten Zahlen hierzulande, müssen auch „wir in Österreich weiterhin höchst aufmerksam sein und im Alltagsleben konsequent die Hygienemaßnahmen und den Mindestabstand sowie die Auflagen bei den Öffnungsschritten einhalten“, so Anschober. „Klar“ sei aber auch weiterhin: „Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, würden sehr rasch einzelne Lockerungsschritte wieder zurückgenommen und/oder Schutzmaßnahmen wieder verstärkt“, so der Gesundheitsminister.

Anzeige in U-Bahnstation
ORF.at/Carina Kainz
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken weiterhin Pflicht

Sommerlager ohne Mindestabstand möglich

Die Lockerungsverordnung regelt auch, unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit stattfinden kann. Für diese fällt die Maskenpflicht ebenfalls. Damit treten mit der Novelle zur Lockerungsverordnung drei Wochen vor Beginn der Sommerferien auch neue Regeln für Ferienlager und die außerschulische Jugendarbeit in Kraft.

Die entscheidende Neuerung: „Ähnlich wie in den Schulen muss in Kleingruppen – weil bei Kindern realistisch nicht anders umsetzbar – kein Mindestabstand eingehalten werden und es muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden“, heißt es in einer Aussendung der Familienministerin gemeinsam mit dem Gesundheitsminister und der Frauenministerin.

Neue Regeln nach lauter Kritik

Für Jugendorganisationen und Veranstalter bedeutet das, dass ihr Protest der vergangenen Tage offenbar gehört wurde. Sie hatten davor gewarnt, dass unter den bisherigen Vorgaben eine große Zahl der Lager abgesagt werden müsste. Die Verhaltensregeln, wie sie das Jugendministerium noch zu Wochenbeginn in einem Leitfaden herausgegeben hatte, bezeichneten viele als realitätsfremd.

Beim Essen müsse kein Abstand gehalten werden, bei Freizeitaktivitäten zumindest ein Meter, beim Schlafen 1,5 Meter und „bei sportlichen Aktivitäten könnte ein Mindestabstand von zwei Metern erforderlich sein“, schrieb etwa die Bundesjugendvertretung (BJV) am Dienstag in einer Aussendung. „Die Kinder- und Jugendorganisationen haben bereits vor Wochen einen detaillierten Fragenkatalog übermittelt, der zeigt, wo die Probleme liegen. Im aktuellen Leitfaden ist davon nichts zu lesen“, hieß es damals von BJV-Vorsitzender Isabella Steger.

In einer ersten Reaktion gegenüber ORF.at begrüßte die BJV am Sonntag die neuen Regeln. Sie würden „die Durchführung von Sommerlagern erheblich erleichtern“, so Steger. Zugleich bedauerte die Vorsitzende der gesetzlichen Kinder- und Jugendvertretung aber, dass die neuen Vorgaben „für viele Sommerlager zu spät“ kämen. „Auch hätten wir uns größere Gruppen gewünscht“, so Steger.

Präventionskonzept und kleine Gruppen

Anstelle des Mindestabstands müssen die Organisationen nun ein „Covid-19-Präventionskonzept“ erstellen. Dieses muss unter anderem eine Schulung der Betreuer, spezifische Hygienemaßnahmen und organisatorische Maßnahmen enthalten. Auch müssen Regelungen, wie man sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion verhält, enthalten sein.

Und noch eine entscheidende Einschränkung kommt hinzu: Der Mindestabstand gilt nur dann nicht, solange die Gruppe maximal 20 Kinder oder Jugendliche umfasst. Die einzelnen Gruppen sollten so wenig wie möglich miteinander zu tun haben. Und der Abstand von einem Meter zwischen den Gruppen dürfe nicht unterschritten werden, so die Verordnung.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Spiel und Freizeit“, so Familien- und Jugendministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag in einer Aussendung. Nach der Zeit des „Lock-downs“ sei es umso wichtiger, „dass die Ferienbetreuung im Sommer unter der Einhaltung bestimmter Regeln, wie kleine Gruppengrößen und die Erstellung und Umsetzung eines Covid-19-Präventionskonzeptes, sichergestellt ist“, hieß es von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in derselben Aussendung. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) verwies auf die Bedeutung der Betreuung in den Sommerferien „für berufstätige Eltern und insbesondere für alle Alleinerzieherinnen“.

Neue Regeln auch für Messen und Kongresse

Die neue Regelung für die Kinder- und Jugendlager ist nicht die einzige, die am Sonntag nur einen Tag vor ihrem Inkrafttreten publik wurde. Das Gleiche gilt für die Auflagen, unter denen Messen und Kongresse in Österreich wieder erlaubt werden. In Zukunft müsse eine behördliche Genehmigung eingeholt und ein Covid-19-Präventionskonzept vorgelegt werden, teilte das Tourismusministerium Sonntagfrüh mit. Damit seien Messen und Kongresse wieder möglich.

„Für den Tourismusstandort Österreich sind Kongresse und Veranstaltungen ein unverzichtbarer Faktor, vor allem in den Ballungsräumen, in denen die meisten Kongresse und Messen stattfinden“, hieß es dazu von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). „Dieser Fahrplan sowie klare und einfache Regeln geben der Branche die notwendige Perspektive und Planungssicherheit.“ Das sei auch für viele weitere Branchen wichtig, von der Stadthotellerie, über Catering-Unternehmen, der Gastronomie bis hin zu Technik- oder Security-Anbietern.