Strand in Spanien
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Ab Sonntag

Freie Rückreise aus Spanien möglich

Ab Sonntag steht auch einem Spanien-Urlaub nichts mehr im Wege: Reisende, die aus Spanien (zurück-)kommen und nach Österreich wollen, müssen keine Auflagen mehr erfüllen. Für Portugal hingegen gelten die Beschränkungen weiterhin, sagte ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg am Donnerstag.

Bereits am Dienstag fielen die Reisebeschränkungen für einen Großteil der EU-Länder. Reisende, die aus Italien, Kroatien und Griechenland kommen, brauchen seither kein Gesundheitszeugnis nach einem negativen Coronavirus-Test und müssen sich auch nicht in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Spanien bildete da noch eine Ausnahme, bis Sonntag.

Spanien sei in einem „enormen Ausmaß“ von der Pandemie betroffen gewesen, so Schallenberg bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem deutschen Amtskollegen Heiko Maas. Umso mehr sei es „ein positives Zeichen“, dass die Reisefreiheit nun wieder gewährleistet werden kann. Bei den übrigen Ländern werde die Situation „laufend evaluiert“, sagte Schallenberg.

„Appell an Eigenverantwortung“

Einmal mehr appellierte der Außenminister bei Auslandsreisen an die „Eigenverantwortung“. Auch wenn die Reisebeschränkungen für immer mehr Länder aufgehoben werden, bestehe weiterhin für den gesamten Globus ein „hohes Sicherheitsrisiko“, sagte Schallenberg. „Global gesehen befinden wir uns mitten in der Pandemie.“ Deshalb könne auch die Rücknahme der Reisefreiheit im Falle einer zweiten Welle nicht ausgeschlossen werden. Im März hätten alle erlebt, „wie schnell die Situation kippen kann“, wie schnell Grenzen geschlossen und Flug- und Zugsverbindungen gestrichen werden könnten, so Schallenberg.

Deshalb bleibe der „Reisehinweis“ des Außenministeriums, das „dringend von allen nicht notwendigen Reisen, insbesondere von allen Urlaubsreisen“, abrät, aufrecht. Rechtlich habe der Hinweis aus Sicht des Außenamtes aber „überhaupt keine Konsequenzen“. Der Reisehinweis sei ein „Appell an die Eigenverantwortung, mehr nicht“.

Beschränkungen noch für etliche Länder

Spanien öffnet seine Grenzen zu allen Staaten des Schengen-Raums mit 21. Juni. Auch hier gilt für Portugal eine Ausnahme. Zu Spaniens Nachbarn werde die Grenze erst im Juli geöffnet. Spanien war zeitweise eines der am stärksten von der Pandemie betroffenen Länder der Welt. Über mehrere Wochen galt eine strikte Ausgangssperre. Spanien wollte ursprünglich alle seine Grenzen erst am 1. Juli öffnen, zog den Schritt aber im Sinne der Tourismuswirtschaft vor.

Reisewarnungen gelten derzeit noch für 21 Staaten, darunter Weißrussland, die Philippinen, Portugal, Russland, Schweden, die USA und Großbritannien. Auch die Türkei ist unter den Ländern – ein Grund für Kritik der Betroffenen. „Eine solche Einstufung stimmt unseres Erachtens auf keinen Fall mit der objektiven Sachlage überein, und die Türkei verdient nicht eine solche Klassifizierung“, so die türkische Botschaft in Berlin auf Anfrage der dpa: „Das Gleiche gilt selbstverständlich für die Reisewarnung.“

Eine partielle Reisewarnung gilt ebenso für die Lombardei und die chinesische Provinz Hubei. Ländern wie Irland und Norwegen wird ein „hohes Sicherheitsrisiko“ attestiert, das Außenministerium rät „von nicht unbedingt notwendigen Reisen“ ab. Seit 16. Juni sind aber Covid-19-Tests oder Quarantäne bei der Rückkehr nach Österreich nicht mehr nötig. In den jeweiligen Länder selbst gelten allerdings jeweils eigene Regeln – in Irland etwa Quarantäne nach Ankunft.

Italien per Bahn

Seit Dienstag sind keine Auflagen mehr bei Einreisen nach Österreich aus Italien nötig. Auch die ÖBB fahren wieder nach Italien sowie nach Slowenien. Allerdings gibt es dabei eine Reihe von Einschränkungen zu beachten, wie die ÖBB am Donnerstag in einer Aussendung mitteilten. So müssen Passagiere für die Fahrt von Italien nach Kärnten Sitzplätze reservieren.

Grafik zu Grenzöffnungen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: Außenministerium

Seit Dienstag sind die Regionalzüge zwischen Villach und Udine und an Wochenenden nach und von Triest wieder unterwegs. Ab 20. Juni verkehrt die S-Bahn zwischen Lienz und San Candido/Innichen mit ihrem planmäßigen Stundentakt. Die Züge enden und beginnen jedoch in San Candido/Innichen und werden noch nicht bis Franzensfeste durchgeführt. Das soll ab 4. Juli erfolgen. Noch nicht in Verkehr gesetzt werden die Fahrradzüge zwischen Lienz und San Candido/Innichen. Es werden jedoch täglich bei zumindest zehn S-Bahnen verstärkte Kapazitäten für den Fahrradtransport von Lienz nach San Candido/Innichen angeboten.

Maskenpflicht im Zug

Ab dem 22. Juni wird auch die Railjet-Verbindung nach Venedig wieder zweimal täglich geführt. Ab diesem Tag wird auch der Nah- und Fernverkehr über Jesenice von und nach Slowenien und die dahinter gelegenen Länder aufgenommen. Auch der Nahverkehr über Prevalje fährt ab diesem Tag wieder.

In den Zügen gilt Maskenpflicht, auf der Strecke in Italien müssen eigens definierte und gekennzeichnete Türen für Ein- und Aussteigende genützt werden. Aufgrund der Abstandsregelung ist die Sitzplatzkapazität um die Hälfte reduziert. Die Züge werden täglich desinfiziert, Reservierungen vor Fahrtantritt sind verpflichtend. Ausgenommen davon ist die Verbindung Villach–Tarvis.

Arbeitsrechtlichen Konsequenzen unklar

Ob eine Auslandsreise Folgen am Arbeitsplatz haben kann, ist umstritten. Entgegen der Meinung anderer Arbeitsrechtsexperten vertritt die Arbeiterkammer (AK) die Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann.

„Es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn man auf Urlaub fährt“, sagte AK-Wien-Direktor Christoph Klein am Donnerstag laut einer Aussendung. Selbst wenn der Dienstnehmer oder die Dienstnehmerin aufgrund eines Infektionsverdachts oder einer Erkrankung in Quarantäne muss, sei nichts zu befürchten. Denn in diesem Fall werde die Entgeltfortzahlung laut Epidemiegesetz vom Staat übernommen.

Runder Tisch geplant

Die Beschäftigten müssen dem Unternehmen auch nicht bekanntgeben, wohin sie auf Urlaub fahren. „Beschäftigte sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach der Reise mitzuteilen, ob sie in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt“, so Klein. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber gewisse Verhaltenswünsche wie etwa Homeoffice äußern. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen dürfe es aber nicht haben.

Zu dem Thema gibt es kommende Woche bei Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) einen runden Tisch. Danach soll für die Reisenden Klarheit herrschen. Eingeladen sind neben dem Tourismus- und Außenministerium auch die AK, der ÖGB sowie Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung.