BUWOG: Ex-CA-Immo-Vorstand über zweite Runde empört

Am 144. Tag im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere wegen Korruptionsverdachts bei der Privatisierung der Bundeswohnungen wurden drei Zeugen befragt, die früher bei der CA Immo tätig waren. Die CA Immo zog bei der Privatisierung 2004 in der zweiten Runde den Kürzeren, das Konsortium Immofinanz/RLB OÖ erhielt den Zuschlag.

Mit ihrem ersten Angebot für die Bundeswohnungen (BUWOG u. a.) war die CA Immo noch klar vorn gelegen. In einer vom Finanzministerium einberufenen zweiten Runde lag dann das Konsortium knapp an erster Stelle. Daraufhin zahlte die Immofinanz eine geheime Millionenprovision an Hochegger. Die Anklage sieht in dem Deal Korruption auf höchster Ebene – was Grasser, Meischberger und der mitangeklagte Ernst Plech bestreiten. Hochegger hat ein Teilgeständnis abgelegt.

Zweite Runde nach verbindlichem Angebot

Der frühere Vorstandsdirektor der CA Immo, Wolfhard Fromwald, schilderte im Zeugenstand im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts, wie er damals erfahren habe, dass es nach dem ersten verbindlichen Angebot für die Bundeswohnungen noch eine weitere Runde geben sollte. „Da hat’s mich in der Luft zerrissen.“ Man habe dann noch ein neues, höheres Angebot von 960,1 Millionen Euro gelegt – jedoch erfolglos.

Die zweite Runde sei ihm gegenüber dann damit begründet worden, dass in den Angeboten manches nicht vergleichbar wäre. Der Preis, den die CA Immo dann geboten habe, sei damals nicht bekannt gewesen, widersprach er Angaben von Angeklagten. Wie die Entscheidungsfindung im Finanzministerium passierte, das sei kein Thema für ihn gewesen.

Kein Höchstpreis festgelegt

Viel Zeit nahm die Befragung des Zeugen zum Thema ein, wie der von der CA Immo damals für die Bundeswohnungen angebotene Kaufpreis ermittelt worden war. Es habe keinen Höchstpreis gegeben, den die Transaktion finanzierende Bank Austria vorgegeben hätte, erläuterte der ehemalige Finanzvorstand. Vielmehr habe man die einzelnen Wohnbaugesellschaften bewertet und dann mit den Transaktionskosten zusammengerechnet.

Am Nachmittag wurden zwei weitere Zeugen befragt. Der Prozess wird heute mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Dem seit Mai 2018 verhandlungsunfähigen Angeklagten Plech hat ein Gutachter nun Verhandlungsfähigkeit bescheinigt, Plech kann dazu Stellung nehmen.