Anschober bestätigt: Entschädigungsanspruch für Betriebe

In der juridischen Streitfrage, ob Gastronomiebetrieben wegen der coronavirusbedingten Zwangsschließung eine Entschädigung zusteht – und wenn ja, für welchen Zeitraum –, bekommen die Betroffenen Rückenwind. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bejahte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Ansprüche nach dem Epidemiegesetz bis Ende März. Die Causa liegt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Mitte März hatten die Bezirksbehörden zahlreiche Gastronomiebetriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung den Ersatz des vollen Verdienstentgangs vor. Mit den eilig zusammengezimmerten Coronavirus-Gesetzen wurde das aber ausgehebelt, es gibt nun keinen Entschädigungsanspruch mehr.

Betroffene wandten sich an VfGH

Der Aufschrei war groß, besonders in Tirol. Zahlreiche Betroffene wandten sich deswegen an den VfGH, der darüber das letzte Wort hat. Gesundheitsminister Anschober gab den betroffenen Betrieben nun in der parlamentarischen Anfragenbeantwortung an die SPÖ, über die die „Tiroler Tageszeitung“ („TT“) heute berichtete, Hoffnung.

Auf die Frage, ob Personen und Firmen, die behördlich geschlossen wurden, für den Zeitraum Mitte bis Ende März entschädigt werden, antwortete Anschober: „Wenn sich die Maßnahme auf Paragraf 20 Epidemiegesetz gestützt hat und rechtzeitig ein Antrag nach Paragraf 32 Epidemiegesetz gestellt wurde, dann ja.“

Andere Fragen offen

Andere Fragen des Abgeordneten Markus Vogl (SPÖ) beantwortete er nicht. Vogl wollte etwa wissen, warum die Betriebe auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen wurden und nicht auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes, obwohl dieses schon per 16. März beschlossen gewesen sei. Weiters interessierte ihn, weshalb die Bezirkshauptmannschaften erst ab 26. März damit begonnen hätten, die Verordnungen nach dem Epidemiegesetz wieder aufzuheben, wenn doch die Covid-19-Gesetze schon zehn Tage vorher in Kraft getreten seien.

Laut Anschober wurden die Verordnungen in Tirol mit 25. März, in Kärnten mit 31. März und in Vorarlberg mit 28. März zurückgenommen. Die Verordnungen in Salzburg seien mit Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden kundgemacht worden, daher lägen diese Informationen nicht im Gesundheitsministerium auf.

Wie viele und welche Betriebe in den betroffenen Bundesländern geschlossen wurden, könne er nicht beantworten, so Anschober. Auch die FPÖ forderte einmal mehr eine volle Entschädigung der Gastronomiebetriebe nach dem ursprünglichen Epidemiegesetz bis 15. Mai, als wieder geöffnet werden durfte.