Prostitution ab 1. Juli wieder erlaubt

Ab 1. Juli ist in Österreich Prostitution wieder erlaubt. Jener Paragraf der geltenden Covid-19-Lockerungsverordnung, der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt, entfällt mit Ablauf des 30. Juni. Die Einrichtungen dürfen somit ab Mittwoch wieder betreten werden, bestätigte das Gesundheitsministerium der APA.

Aktuell werden vom Ministerium gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Selbstorganisationen und Beratungsstellen Hygiene- und Schutzempfehlungen erarbeitet. Rund 8.000 Sexarbeiterinnen sind in Österreich registriert. Sie waren von der Krise finanziell besonders stark betroffen und hatten als Selbstständige Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds.

„Wir begrüßen es, dass Sexarbeit wieder erlaubt wird“, sagte Eva van Rahden, Leiterin der Beratungsstelle für Sexarbeiter „Sophie“ der Volkshilfe Wien. „Einige Frauen haben bereits Termine mit Kunden ausgemacht“, sagte van Rahden.

Seit 8. Juni finden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wieder die Pflichtuntersuchungen bei Amtsärzten und Ambulatorien für Sexarbeiter statt. Auch in Niederösterreich und dem Burgenland würden die Untersuchungen bereits durchgeführt, sagte van Rahden im Gespräch mit der APA.

In Wien müssen sich Sexarbeiterinnen beim Polizeikommissariat Innere Stadt am Deutschmeisterplatz registrieren, auch das ist bereits wieder möglich. Rund 3.500 Sexarbeiterinnen sind in Wien gemeldet.

Während der Krise haben sich Sexarbeiter schlecht informiert gefühlt, sagte die Leiterin der Beratungsstelle. Vereinzelt haben sie bei „Sophie“ auch vorgebracht, dass sie trotz Verbots auf dem Straßenstrich weitergearbeitet haben, weil es keine soziale Absicherung gab. „Wir wissen aber von ganz vielen Frauen, dass sie die Regelungen ernst genommen und sich daran gehalten haben“, sagte van Rahden.