Belgien wegen Behandlung in Kolonialzeit geklagt

Fünf im ehemaligen Belgisch-Kongo geborene Frauen haben Belgien verklagt, weil sie als Kinder ihren Müttern weggenommen wurden. Laut Anklageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP heute vorlag, werfen die heute 70- bis 74-jährigen Frauen dem belgischen Staat „Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor“.

Als Kinder schwarzer Mütter und weißer Väter waren sie von den Kolonialbehörden als Kleinkinder in katholischen Einrichtungen untergebracht worden. „Das waren Kindesentführungen, die vom belgischen Staat organisiert und mit Hilfe der Kirche durchgeführt wurden“, kritisieren die Klägerinnen diese damals in Belgisch-Kongo gängige Praxis. Ziel sei es gewesen, „Mischlingskinder vor dem Hintergrund einer strikten Trennung zwischen Weißen und Schwarzen von jeglichem Einfluss der Mutter zu befreien“.

„Wir waren Kinder der Sünde“

Die Frauen werfen dem belgischen Staat zudem vor, sie nach der Unabhängigkeit des Kongos 1960 „im Stich gelassen“ zu haben. Dadurch seien sie dem Risiko von Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt gewesen. „Wir waren die Kinder der Sünde, wir waren unglücklich“, sagte eine von ihnen, Lea Tavares Mujinga, dem Fernsehsender RTBF. Die Anwälte der Frauen fordern eine vorläufige Entschädigung von je 50.000 Euro sowie die Ernennung eines Sachverständigen, der die erlittenen psychischen Schäden bewertet.

Belgien war Kolonialmacht in den heutigen Staaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Burundi. Nach Angaben eines belgischen Betroffenenverbands gingen in diesen drei Ländern zwischen 14.000 und 20.000 Kinder aus Verbindungen von Kolonialisten mit einheimischen Frauen hervor. 2019 hatte sich der damalige Regierungschef Charles Michel im Namen Belgiens für die „Ungerechtigkeiten und das Leid“ entschuldigt, das diese Kinder erfahren hatten.

Im Zuge der Proteste der „Black Lives Matter“-Bewegung war in Belgien zuletzt die Debatte über die brutale Kolonialvergangenheit des Landes neu aufgeflammt. Demonstranten hatten wiederholt Denkmäler des umstrittenen belgischen Königs Leopold II. beschädigt. Die Klage der fünf Frauen kommt zudem wenige Tage vor dem 60. Jahrestag der kongolesischen Unabhängigkeit am 30. Juni 1960.