Internationale Einigung zu Regeln für autonomes Fahren

Mehr als 50 Länder haben sich auf Regeln zum autonomen Fahren geeinigt. 2021 sollen Vorschriften für automatisierte Spurhaltesysteme in Kraft treten, sagte die UNO gestern. „Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Verbreitung autonomer Fahrzeuge und einer sichereren, nachhaltigeren Mobilität für alle“, so die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

Laut Vorschrift kann das „Automated Lane Keeping System“ (ALKS) nur auf Straßen aktiviert werden, auf denen Fußgänger und Fahrradfahrer verboten und die entgegengesetzten Fahrbahnen physisch getrennt sind

Darüber hinaus sei das System nur bis 60 km/h nutzbar. Außerdem müsse für das Aktivieren des ALKS die Präsenz des Fahrers kontrolliert werden und sichergestellt sein, dass er das Steuer übernehmen könne.

Japan will Regeln schon nächstes Jahr umsetzen

53 Länder einigten sich auf die neuen Regeln, darunter Japan, Südkorea und die EU-Staaten. Den Entwurf legten Deutschland und Japan vor. In Japan sollen die Regeln 2021 umgesetzt werden – die EU-Kommission erklärte, in der EU sollten die Vorschriften später in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt wurde offengelassen.

In Österreich trat bereits im März 2019 eine Novelle zur Verordnung über das automatisierte Fahren in Kraft. Diese erlaubt unter anderem das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnassistent mit automatischer Spurführung“.

Das EU-Parlament hatte ebenfalls im Vorjahr beschlossen, neue Technologien für die Sicherheit von Fahrzeugen vorzuschreiben. Intelligente Systeme zur Spurhaltung, Notbremsung und Geschwindigkeitskontrolle sind ab Mai 2022 für neue Modelle verpflichtend.