Bauernpensionserhöhung und Waldfonds passierten Ministerrat

Das bei der Regierungsklausur Mitte Juni präsentierte Unterstützungspaket in Höhe von 350 Mio. Euro für die Forstwirtschaft und die Pensionserhöhung für Bäuerinnen und Bauern sind heute im Ministerrat beschlossen worden. Über den Waldfonds sollen die Förderungen künftig ausbezahlt werden. Die sozialversicherungsrechtlichen Entlastungen für die Bäuerinnen und Bauern kosten laut Folgenabschätzung rund 27 Mio. Euro im Jahr.

NEOS und die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen kritisierten zuletzt die Erhöhung der Bauernpensionen im Zuge der Coronavirus-Maßnahmen der Regierung. Bauernvertreter lobten hingegen das Entlastungs- und Investitionspaket.

Beim Waldfonds wird ein Großteil der Fördermittel in die Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadenereignissen fließen, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium. Ein wesentlicher Teil der Gelder ist auch für eine Holzbauoffensive vorgesehen.

Eine genaue Aufteilung der Forstförderungen auf die geplanten zehn Maßnahmen wollte das Ministerium vorerst nicht bekanntgeben. Zunächst müssen das Waldfondsgesetz noch im Nationalrat beschlossen und dann die Richtlinien für den Fonds ausgearbeitet werden.

Erste Teile der BVT-Reform beschlossen

Die Regierung beschloss außerdem erste Teile der Reform des in Turbulenzen geratenen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Es geht dabei um die Personalrekrutierung, eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für bestehende und künftige Staatsschutzmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie die Grundausbildung.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sagte im Pressefoyer nach dem Ministerrat, es gehe darum, das Vertrauen ins BVT wiederherzustellen. Kritik unter anderem im BVT-Untersuchungsausschuss hatte es an teils ungeeignetem Personal im Bundesamt gegeben.

Die Personalrekrutierung soll künftig objektiver und transparent sein und mit einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung verbunden sein. Mittels computerunterstützter Eignungsdiagnostik sollen etwa persönliche Kompetenzen anonym getestet werden, es ist auch eine Testung durch Interviews des psychologischen Dienstes vorgesehen. Ein fachliches Hearing soll es durch eine Kommission geben, nach einer Anhörung durch die zuständigen Abteilungsleiter soll eine Reihung nach persönlicher und fachlicher Eignung erfolgen.