Ex-Meinl-Bank-Abwicklung zieht sich in die Länge

Bei der vormaligen Meinl Bank (nach dem Entzug der Banklizenz zuletzt Anglo Austrian AAB AG benannt) zieht sich das Insolvenzprozedere: Eine ursprünglich für 28. Mai angesetzte erste Prüfungstagsatzung war auf morgen verschoben worden. Auch diesen Termin gibt es nun nicht, weil aktuell vorm Höchstgericht noch kein Spruch im Streit über die Wirksamkeit des Konkurseröffnungsbeschlusses vorliegt.

Konkurs angemeldet und am Handelsgericht eröffnet wurde am 2. März. Am 18. März wurde bekanntgemacht, dass gegen den Eröffnungsbeschluss vom 2. März Rekurs eingelangt ist. Insolvenzgläubiger hatten Rechtsmittel dagegen eingelegt. Beim Oberlandesgericht (OLG) Wien kamen sie mit der Anfechtung durch: Der Antrag der Schuldnerin vom 2. März, über ihr Vermögen Konkurs zu eröffnen, wurde mit OLG-Beschluss vom 14. April zurückgewiesen.

Entscheidung des OGH noch offen

Gegen diesen OLG-Beschluss langten wieder Rekurse ein. Am 15. Mai wurde die ursprünglich für 28. Mai angesetzte Prüfungstagsatzung auf den 9. Juli verschoben – mit der Begründung offener Rechtsmittel gegen den Konkurseröffnungsbeschluss.

Ende voriger Woche, am 3. Juli, wurde diese für morgen anberaumte Gläubigerversammlung nun vorerst abberaumt. Grund: derzeit noch ausstehende zu erwartende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Je nach dem, wie das Höchstgericht entscheidet, geht entweder das ursprüngliche Insolvenzverfahren weiter oder es wird ein neuer Insolvenzantrag gestellt, von wem auch immer.

Streit über Insolvenzbeantragung

In dem Streit ging es u. a. darum, wer legitimiert war, den Insolvenzantrag vom März zu stellen – die Abwickler oder die Finanzmarktaufsicht (FMA). Bei Banken kann – anders als bei anderen Unternehmen – nur die FMA einen Insolvenzantrag stellen, allerdings ist die AAB keine Bank mehr. Deshalb hatte der Abwickler Anfang März den Insolvenzantrag gestellt.

In Sachen Ex-Meinl-Bank gibt es noch mehrere Gerichtsverfahren. Wegen des Konzessionsentzugs vom Februar läuft ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union.