Urteil: FlixBus haftet für fehlendes Gepäck

Das Reisebusunternehmen FlixBus haftet für den Verlust des Gepäcks, wenn der Busfahrer die Gepäckausgabe nicht eigenhändig kontrolliert und durchführt. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengten Musterprozess gegen FlixBus entschieden. Bei FlixBus ist es üblich, dass Fahrgäste ihre Gepäckstücke selbstständig an sich nehmen.

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