Übernahmen aus dem Ausland werden erschwert

Die Übernahme systemrelevanter Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland wird komplexer. Denn es gibt gemäß einem gestern vom Nationalrat gegen FPÖ und NEOS getroffenen Beschluss eine niedrigere Genehmigungsschwelle.

Die Genehmigungspflicht gilt bei besonders verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie bei Beteiligungserwerben an Unternehmen, die besonders sicherheitsrelevante zivile Infrastrukturen betreiben oder Leistungen im Umfeld solcher Infrastrukturen erbringen. Bisher lag der Wert bei 25 Prozent, nun sinkt er auf zehn Prozent der Stimmrechtsanteile. Davon ausgenommen sind Kleinstbetriebe.

Auch kritische Infrastruktur betroffen

Betroffen sind neben Verteidigung das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur und kritischer digitaler Infrastruktur, Wasser, das Betreiben von Systemen, die die Datensouveränität der Republik Österreich gewährleisten, sowie – befristet bis Ende 2022 – Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte, inklusive persönlicher Schutzausrüstung.

NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer lehnte die Regelung vehement ab. Zu Tode gefürchtet sei auch gestorben, meinte sie und nannte das Gesetz überbordend und überdies bürokratisch. Für die FPÖ gibt es viele Unklarheiten im Gesetz: Gut gedacht, schlecht gemacht, hieß es seitens der Partei.