Brexit: Brüssel mahnt zu Vorbereitung auf den 1. Jänner

Ein halbes Jahr vor dem wirtschaftlichen Bruch mit Großbritannien nach dem Brexit hat die EU-Kommission die Wirtschaft dringend aufgefordert, sich auf tiefgreifende Änderungen einzustellen. Vieles sei unausweichlich, so etwa Zollformalitäten, selbst wenn noch ein Handelspakt mit London gelinge, heißt es in einer Mitteilung von gestern.

„Es ist besonders wichtig, dass alle Beteiligten darauf hingewiesen werden und dass sie sich auf diese breiten und weitreichenden Änderungen einstellen, die unter jedem Szenario eintreten“, heißt es darin. Es sei kein Platz für Selbstzufriedenheit oder eine Vertagung von Vorbereitungsmaßnahmen.

Zollerklärungen werden fällig

Großbritannien hat die EU zwar bereits Ende Jänner verlassen, ist aber noch bis Jahresende Mitglied des Binnenmarkts und der Zollunion. Auch mit einem etwaigen Handelsvertrag würden ab 1. Jänner nach EU-Recht Zollerklärungen für alle Güter aus Großbritannien fällig, heißt es in dem 35 Seiten starken Papier. Britische Typzulassungen etwa für Autos seien in der EU nicht mehr gültig.

Auch dürften britische Unternehmen in der EU ab 1. Jänner keine Verkehrsdienstleistungen mehr in der EU anbieten, falls es nicht in einem Vertrag anders geregelt werde. In jedem Fall seien britische Lizenzen für Zugsführer dann nicht mehr gültig.

Die Zulassung zum Vertrieb britischer Finanzdienstleistungen in der ganzen EU laufe ebenfalls zum 1. Jänner aus. Nur für eine spezielle Dienstleistung, sogenanntes Central Counterparty Clearing, kündigte Kommissionsvize Valdis Dombrovskis eine Übergangslösung an, um Risiken für die Finanzmarktstabilität abzuwenden. Das Papier nennt Dutzende weitere Punkte mit wichtigen Änderungen.