Tests aus Drogeriemarkt ersparen Heimquarantäne nicht

Nach der Drogeriekette BIPA hat nun auch dm CoV-Tests im Sortiment – aus Sicherheitsgründen und um Ansteckungen zu vermeiden aber nur via Onlineshop. Dm bietet PCR-Tests an, die eine aktuelle Infektion mit dem Virus auch zu Hause nachweisen können. Das Ergebnis der Testung soll per Mail mitgeteilt werden, wie es gestern in einer Aussendung hieß. Der Preis beträgt 119 Euro.

Wie verlässlich ist ein Selbsttest?

Immer mehr Menschen möchten sich testen lassen – aus Sorge oder aus Interesse, oder weil man aus dem Ausland kommt. Da gibt es seit einiger Zeit auch Tests für zu Hause, die mittlerweile sogar online beim Drogeriemarkt zu kaufen sind.

Die PCR-Tests der Drogerieketten dienen aus Sicht des Gesundheitsministeriums „dem individuellen Sicherheitsgefühl“ der Bevölkerung. Ein negatives Testergebnis erspart einem nach einem Auslandsaufenthalt oder nach Kontakt mit einer infizierten Person aber nicht die für die Rückkehr aus einigen Ländern vorgeschriebene 14-tägige Heimquarantäne. Es handle sich nicht um ein überwachtes Testverfahren – wie er etwa am Flughafen Wien-Schwechat angeboten wird. Bei Symptomen oder konkretem Verdacht sollte jedenfalls die Notfallnummer 1450 gewählt und in weiterer Folge zu Hause geblieben und den behördlichen Anweisungen gefolgt werden, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf APA-Anfrage.

Regionale Stellen entscheiden über weiteres Vorgehen

Wer also aus dem Ausland zurückkehrt, benötigt entweder ein höchstens vier Tage altes ärztliches Attest, dass er gesund ist, oder ein kontrolliertes Testverfahren, um der Heimquarantäne zu entgehen. Ähnliches gilt, wenn Kontakt zu einem nachweislich Infizierten bestanden hat.

Erbringen die Drogerietests ein positives Testergebnis, sind die auswertenden Labors laut Epidemiegesetz verpflichtet, diese an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Den Bezirkshauptmannschaften bzw. dem Magistrat obliegt dann das weitere Vorgehen. Bis dahin haben die Betroffenen jedenfalls in Heimquarantäne zu bleiben, die dann im Regelfall per Bescheid angeordnet wird.

Das Ministerium wies außerdem darauf hin, dass die Kapazitäten bei den regulären, bestehenden Testungen in den vergangenen Wochen und Monaten erhöht wurden und die Definition, ab wann eine Verdachtslage besteht, ausgeweitet wurde. Aufgrund dessen sollten alle Personen, die Symptome zeigen, inzwischen Zugang zu einer behördlichen Testmöglichkeit haben, hieß es.