EuGH: Millionenstrafen gegen Rumänien und Irland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Rumänien und Irland zu Strafen in Millionenhöhe wegen nicht fristgerechter vollständiger Umsetzung einer Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des EU-Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verurteilt. Das teilte der Gerichtshof im Luxemburg heute mit.

Rumänien hat demnach einen Pauschalbetrag in Höhe von drei Millionen Euro und Irland eine Summe von zwei Millionen Euro an die EU-Kommission zu zahlen. Ziel der Richtlinie ist laut den offiziellen Informationen die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der Europäischen Union zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Zwei Vertragsverletzungsklagen

Die Mitgliedsstaaten hatten diese Richtlinie bis zum 26. Juni 2017 in ihr nationales Recht umzusetzen und die Europäische Kommission über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Rumänien und Irland kamen dieser Anforderung nicht nach, was letztlich dazu führte, dass die EU-Kommission am 27. August 2018 beim EuGH zwei Vertragsverletzungsklagen erhob.

Die EU-Behörde in Brüssel hat seit dem Vertrag von Lissabon die Möglichkeit, bei dem Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, wenn ein EU-Land ihrer Auffassung nach „gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie mitzuteilen“, und zugleich den Gerichtshof zu ersuchen, gegen das Mitglied finanzielle Sanktionen zu verhängen.