EGMR: Ungarn verstieß gegen Grundrechte von Transmann

Ungarn hat nach Ansicht des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EGMR) gegen die Grundrechte eines aus dem Iran stammenden Transmannes verstoßen, der seine Geschlechtszugehörigkeit offiziell ändern wollte.

Dass Ungarn den Vorgang wegen einer nicht vorhandenen ungarischen Geburtsurkunde verweigert habe, verletzte das Recht auf Privat- und Familienleben der Transperson, teilte der EGMR heute mit. Ungarn muss dem Transmann nun 6.500 Euro Entschädigung zahlen und dessen Gerichtskosten übernehmen. Die Entscheidung ist endgültig.

Im Iran als Frau geboren

Der Kläger war EGMR-Unterlagen zufolge 1987 im Iran als Frau geboren worden. 2015 hatte er in Ungarn Asyl beantragt und dieses auch zugesprochen bekommen, da ihm wegen der Transsexualität im Iran Verfolgung drohte. 2016 beantragte er eine Änderung des Geschlechts und des Namens bei der ungarischen Einwanderungsbehörde, da seine iranischen Dokumente ihn weiterhin als weiblich identifizierten.

Das Amt teilte laut Gerichtsunterlagen jedoch mit, dass die Geschlechtszugehörigkeit nur vom Standesamt geändert werden könne. Das Standesamt lehnte den Antrag wiederum ab, weil der Kläger nicht in Ungarn geboren wurde.

Er ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor. Jedoch fehle in Ungarn eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass ein nicht ungarischer Staatsbürger bzw. eine nicht ungarische Staatsbürgerin dort Namen und Geschlechtszugehörigkeit ändern möchte, erklärte der EGMR. Das ungarische Verfassungsgericht habe eine entsprechende Gesetzgebung angeschoben. Die Änderung sei bisher aber noch nicht durchgeführt.