„Maddie“: EuGH prüft frühere Verurteilung des Verdächtigen

Im Fall des verschwundenen Mädchens Madeleine McCann („Maddie“) prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob der mordverdächtige Deutsche ohne Einwilligung Portugals wegen einer dortigen Vergewaltigung von einem deutschen Gericht verurteilt werden durfte. Wie der EuGH in Luxemburg heute mitteilte, wird mit einer Entscheidung im Spätsommer gerechnet.

Das Landgericht Braunschweig hatte den 43-jährigen Hauptverdächtigen im Dezember 2019 wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden „Maddies“ in Portugal zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Der Verurteilte legte dagegen Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) rief den EuGH an, damit dieser entscheide, ob der Mann ohne Einwilligung Portugals in dem Vergewaltigungsfall überhaupt angeklagt und verurteilt werden durfte.

Mann wegen Drogendelikts in Haft

Derzeit sitzt der mehrfach straffällig gewordene Mann wegen eines Drogendelikts in Kiel im Gefängnis und hat nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Haft eine Freilassung auf Bewährung beantragt. In Freiheit könnte der Mann kommen, wenn das noch nicht rechtskräftige Vergewaltigungsurteil aufgehoben wird, etwa weil der EuGH den deutschen Prozess zur Tat in Portugal für nicht rechtens erklärt.

Gerry und Kate McCann mit Vermisstenbildern ihrer Tochter Madeleine
APA/AFP/Francisco Leong

„Maddie“ verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Praia da Luz. Die Eltern waren zu der Zeit in einem nahe gelegenen Restaurant essen. Die Ermittler waren von einer Entführung ausgegangen. Zeitweise standen auch die Eltern selbst unter Verdacht.

Seit Kurzem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Mordverdachts gegen den 43-Jährigen, auf dessen Spur sie bereits 2013 kam und der sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der portugiesischen Küste aufhielt. Eine Anklage gibt es aber noch nicht.