Beschwerde gegen Wahlergebnis in Polen

Die polnische Opposition hat nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Rafal Trzaskowski bei der Präsidentschaftswahl Beschwerde gegen das Wahlergebnis eingereicht. Die liberale Bürgerplattform (PO) zog gestern vor das Oberste Gericht des Landes. Sie beklagte Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung und warf dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender TVP Voreingenommenheit zugunsten des nationalkonservativen Präsidenten Andrzej Duda vor. Das Oberste Gericht muss nun bis zum 3. August über den Einspruch entscheiden.

Der Amtsinhaber, der der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) nahesteht, hatte sich am Sonntag in einer Stichwahl mit einem Vorsprung von gut zwei Prozentpunkten gegen seinen proeuropäischen Herausforderer Trzaskowski durchgesetzt.

Probleme bei Stimmabgabe

„Wir haben beantragt, dass die Wahl für ungültig erklärt wird“, sagte PO-Chef Borys Budka. Es sei gegen die Prinzipien der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl verstoßen worden. Der „gesamte Staatsapparat“ habe Duda unterstützt und dadurch gegen geltendes Recht verstoßen.

In der Beschwerde werden Aussagen von 2.000 Wählerinnen und Wählern dokumentiert, die über Probleme mit der Anmeldung zur Wahl, einen verspäteten Versand von Wahlunterlagen und Hindernisse bei der Stimmabgabe im Ausland berichteten. Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatten dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Polen eine voreingenommene Berichterstattung vorgeworfen. Sie beklagten eine „homophobe, fremdenfeindliche und antisemitische Rhetorik“.